19. März, 2025

Deutlich höherer BEG-Zuschuss mit Sanierungsfahrplan

Die Zuschuss-Auszahlung zum Sanierungsfahrplan ändert sich zum April 2025, die Fördervorteile für die BEG-Förderung können weiter abgerufen werden

Bild: © surasak – stock.adobe.com

Bei der Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gingen viele Energieberater bisher in Vorleistung. Beratungsempfänger mussten für ihren Sanierungsfahrplan bisher oftmals nur den Eigenanteil bezahlen, also den Preis abzüglich der Förderung über die Bundesförderung für Energieberatung in Wohngebäuden (BEW). Energieberater riefen die Förderung nach Abschluss Ihrer Beratungsleistung ab, um das Honorar für ihre Arbeit so im Nachhinein vollständig abdecken zu können.

Eine neue Regelung vom BAFA sieht ab 1.4.2025 vor, dass die BAFA-Förderung ausnahmslos auf ein Konto des Beratungsempfängers ausgezahlt wird. Das BAFA schafft damit die bisher bestehende Zahlungsermächtigung für Energieberater für die Bundesförderung Energieberatung im Wohngebäude (EBW) zum 01.04.25 ab. Das hat zur Folge, dass Energieberater künftig das volle Honorar in Rechnung stellen. Für die Auszahlung der Förderung wird nach dem Abschlussgespräch mit dem Energieberater der Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht, nach deren Prüfung das BAFA die Förderung überweist.

Hauseigentümer können den Sanierungsfahrplan weiterhin im Online-Förderportal foerderdata.de anfordern.
In einem unverbindlichen Angebot werden alle Informationen zum Leistungsumfang und zum weiteren zeitlichen Ablauf per E-Mail zugesandt. Rückfragen und weitere Informationen können jederzeit über die Förderhotline 06190 / 92 63 – 246 geklärt werden.
Trotz der Anpassungen beim BAFA bleibt der Preis zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans über febis unverändert. Auch der bisherige Leistungsumfang über febis ändert sich nicht. Die komplette Förderabwicklung vom Förderantrag bis zum Einreichen des Verwendungsnachweises werden weiterhin von febis übernommen.
Steht der Sanierungsfahrplan erst einmal, hilft der Förderservice von febis bei der Beantragung der Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) – sowohl für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle als auch für eine geplante Heizungsmodernisierung.

Sanierungsfahrplan sichert Förderung mit Weitblick

Das BAFA bezuschusst 50 Prozent des Beratungshonorars zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP), und zahlt für ein Ein- oder Zweifamilienhaus so bis zu 650 Euro als Zuschuss aus, für ein Wohngebäude ab drei Wohnungen bis zu 850 Euro. Der Sanierungsfahrplan selbst gibt Hauseigentümern einen 360 Grad Rundumblick: Welche Energieeinsparpotenziale stecken in der Immobilie. Welche Sanierungsschritte sind in welcher Reihenfolge sinnvoll. Was kosten die Einzelmaßnahmen und wie werden sie gefördert. Mit vorliegendem Sanierungsfahrplan kann der Hauseigentümer selbst entscheiden, ob und welche Maßnahmen er zu welchem Zeitpunkt angehen will. Die Umsetzungshilfe im Sanierungsfahrplan gibt mit den erforderlichen Energiekennwerten eine perfekte Basis um Angebote bei Fachhandwerkern einzuholen.

Wichtig zu wissen: Der Sanierungsfahrplan sichert dem Hauseigentümer weitere Fördervorteile beim Umsetzen der vorgeschlagenen Sanierungsschritte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Für alle geplanten, förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erhöht ein vorliegender Sanierungsfahrplan die Förderquote von 15 Prozent auf 20 Prozent und verdoppelt zusätzlich die für die Förderung ansetzbaren förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro auf 60.000 Euro je Wohnung im Jahr. Diese Fördervorteile gelten fortwährend für Maßnahmen innerhalb der Gültigkeit eines Sanierungsfahrplans von 15 Jahren.

So wird eine 30.000 Euro teure Sanierung von Dach, Wand, Keller oder Fenster gefördert:

  • Eine Sanierung im Einfamilienhaus mit Kosten von 30.000 Euro wird über die BEG-Bundesförderung mit einem Zuschuss von 15 Prozent und damit 4.500 Euro bedacht.

  • Mit Sanierungsfahrplan erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent und damit 6.000 Euro.

  • Der Sanierungsfahrplan bringt somit ein Förderplus von 1.500 Euro.

So wird eine 60.000 Euro teure Sanierung von Dach, Wand, Keller oder Fenster gefördert:

  • Bei angenommenen Sanierungskosten von 60.000 Euro beträgt der Zuschuss über die BEG-Bundesförderung weiterhin 15 Prozent auf maximal 30.000 Euro und damit 4.500 Euro.

  • Mit Sanierungsfahrplan erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent, förderfähig sind nun zudem die 60.000 Euro.

  • Damit kann ein Zuschuss von 12.000 Euro beantragt werden – der Sanierungsfahrplan bringt somit ein Förderplus von 7.500 Euro.

Geld das nicht aus dem eigenen Budget gezahlt werden muss und so für weitere Investitionen bereitsteht. In folgenden Jahren kann die Zuschussförderung erneut für andere Modernisierungen an Fenstern, Haustür, Dach, Wand oder Keller aufgerufen werden.

Heizungsförderung unabhängig vom Sanierungsfahrplan

Die mögliche Heizungsmodernisierung ist eine der wichtigsten Stellschrauben, ein Haus energieeffizient zu versorgen und so erhebliche Heizkosten zu sparen. Im Sanierungsfahrplan ist eine neue Heizung somit eine wesentliche Sanierungsoption. Auf die Heizungsförderung wirkt sich der Sanierungsfahrplan zwar nicht aus, die staatlichen Fördergelder stehen allerdings unabhängig davon bereit. Bezuschusst werden 30 Prozent bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue, umweltfreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe eine Holz- oder Pelletheizung, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Die Basis-Förderquote von 30 Prozent kann sich je nach der Altheizung, der Selbstnutzung von Haus oder Wohnung und dem Einkommen des Antragstellers auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Die für eine Förderung anrechenbaren Kosten richten sich nach der Anzahl der Wohnungen im Haus – etwa bis zu 30.000 Euro Modernisierungskosten im Einfamilienhaus.

So wird eine 30.000 Euro teure Heizungsmodernisierung gefördert

  • Schlagen die Kosten für eine Heizungsmodernisierung mit 30.000 Euro zu Buche, beträgt der Zuschuss bei der Basis-Förderquote von 30 Prozent 9.000 Euro.

  • Verfügt die neue Wärmepumpe über ein natürliches Kältemittel erhöht der Effizienzbonus die Förderung auf 35 Prozent und damit 10.500 Euro.

  • Wird etwa im selbst bewohnten Eigenheim eine alte Öl-Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhöht der Klimageschwindigkeits-Bonus für das Stilllegen der alten, fossilen Heizung die Förderung weiter auf 55 Prozent und damit 16.500 Euro.

  • Mit geringem Haushaltseinkommen kann sich die Förderquote auf bis 70 Prozent und damit 21.000 Euro Zuschuss erhöhen.

Zusätzlich zum BEG-Zuschuss kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit genutzt werden

Das gute an einer Zuschussförderung ist, sie muss nicht zurückgezahlt werden. Der Fördergeber beteiligt sich damit direkt, anteilig an den Investitionskosten des Antragstellers. Egal ob die BEG-Bundesförderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder für eine Heizungsmodernisierung beantragt wird, in beiden Fällen bleibt die Option, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung einen Ergänzungskredit der KfW zu nutzen. Über den Förderkredit können weitere für die Sanierung anfallende Kosten von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zinsgünstig finanziert werden, aktuell ab 0,01 % effektivem Jahreszins. Der Ergänzungskredit kann mit vorliegender Zuschusszusage über eine Hausbank oder einen Finanzierer beantragt und dank niedriger Zinsen nach und nach zurückgezahlt werden.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individueller Sanierungsfahrplan

Unabhängige Energieberatung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)