21. März, 2023

Drohende Heizungsverbote und strengere Sanierungspflichten – Sanierungsfahrplan gibt Orientierung

Der Staat fördert 80% der Energieberatungskosten zum Erreichen der Klimaziele

 

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Die Bundesregierung plant ein Verbot von Gas- und Ölheizungen und das EU-Parlament strengere Sanierungspflicht für Immobilien. Die Meldungen der Politik überschlagen sich. Die Klimaziele stellen viele Eigenheimbesitzer gefühlt mit den Rücken zur Wand und vor eine große Herausforderung. Wie können Hauseigentümer darauf reagieren? Für viele ist noch nicht mal ganz klar, wie teuer das Heizen im letzten Winter überhaupt wird und wie die persönlichen Heizkosten effektiv gesenkt werden können. Was ist im eigenen Haus überhaupt möglich, welche Maßnahmen sind sinnvoll? Was kosten die Sanierungsmaßnahmen, was bringen sie unterm Strich und welche Förderung ist möglich? Was die wenigsten wissen. Genau für diese Fragen kann eine vom BAFA geförderte Energieberatung genutzt werden.

Was fördert die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude?

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) kann von Haus- und Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Mietern und Pächtern genutzt werden. Auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können die Energieberatung für Wohngebäude nutzen, wenn der überwiegende Teil des Gebäudes zum Wohnen und nicht als Gewerbe dient.

Befindet sich das Wohngebäude innerhalb von Deutschland und liegt der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens 10 Jahre zurück, übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude bis zu 80% der Kosten für eine Energieberatung.

  • maximal 1.300 € Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • maximal 1.700 € Zuschuss für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten
  • plus maximal 500 €, wenn der Berater die Ergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung einer WEG vorstellt

Die Förderung wird vom Energieberater beantragt. Sein Beratungshonorar ermäßigt sich um den Zuschuss, der dem Hauseigentümer bei Rechnungsstellung gutgeschrieben wird.

Was umfasst die Energieberatung für Wohngebäude

Das Ergebnis der Energieberatung ist ein Sanierungskonzept, ausgehend vom derzeitigen Zustand des Gebäudes und unter Berücksichtigung ohnehin anstehender oder bereits geplanter Modernisierungen sowie abgestimmt auf das mögliche Budget. Der Energieeffizienz-Experte kalkuliert entweder eine komplette Sanierung auf ein erreichbares Effizienzhausniveau oder einen individueller Sanierungsfahrplan (kurz iSFP) für nacheinander anzugehende Sanierungsschritte von aufeinander abgestimmten Maßnahmen.

Handlungsoptionen im Überblick

Der iSFP ist ein eigens entwickeltes Energieberatungsinstrument um die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und anschaulich abzubilden. Farblich dargestellt und eingeordnet von Rot = ineffizient bis Grün = energiesparend. Hauseigentümer erhalten so einen Überblick zum einem zum jetzigen Ausgangszustand des Hauses und zum anderen wie mit Umsetzen der empfohlenen Maßnahmen Schritt für Schritt eine Verbesserung der Effizienz und damit die Senkung der Energiekosten erreicht werden kann. Zusätzlich verschafft der iSFP einen ersten Gesamtüberblick über die notwendigen Investitionen sowie bereitstehender Fördergelder.

Der iSFP bringt 5 % mehr BEG Förderung

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat, kann selbst entscheiden ob und wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.  Wird eine der im iSFP empfohlenen Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren angegangen die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) gefördert wird, kann der BAFA-Zuschuss um den iSFP-Bonus in Höhe von 5% erhöht werden. Für neue Fenster, eine neue Haustür oder die Dämmung von Keller, Außenwand, Dach oder Dachboden sowie empfohlenen Optimierung einer vorhandenen Heizungsanlage, sind so statt 15 % Zuschuss mit dem iSFP-Bonus 20 % Förderung möglich. Bei der Heizungsmodernisierung kann der iSFP-Bonus nicht angerechnet werden, hier ist dennoch ein zusätzlicher Heizungstausch-Bonus möglich.

Der Zuschuss für eine BEG Einzelmaßnahme kann zusammen mit dem Energieeffizienz-Experten vor Start der Sanierungsarbeiten beim BAFA beantragt werden. Im Wohngebäude können jährlich förderfähige Sanierungskosten in Höhe von maximal 60.000 € je Wohneinheit beantragt werden.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individueller Sanierungsfahrplan

Unabhängige Energieberatung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)