7. August, 2024
Förderung für den Sanierungsfahrplan wird halbiert
Weniger Förderung für Energieberatungen – die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen bleibt unverändert
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Zum 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) von bisher 80 % auf nun 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Ebenfalls halbiert werden die maximalen Zuschussbeträge von bisher 1.300 € im Ein-/ und Zweifamilienhaus auf nun nur noch maximal 650 €. Alle darüberhinausgehenden Kosten zur Erstellung des Sanierungsfahrplans muss der Gebäudeeigentümer nun selbst tragen. In Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten senkt sich der maximale Zuschussbetrag von bisher 1.700 € auf nun nur noch maximal 850 €.
BEG-Bonus für Sanierungsfahrplan bleibt erhalten
Die haushaltspolitische Gesamtlage bei der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen sei der Auslöser für die Kürzung bei den Fördersätzen. „Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden„, so das Wirtschaftsministerium.
Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude wird stark nachgefragt. Die Anzahl der Förderanträge für die Beratungszuschüsse liegt im 1. Halbjahr 2024 mit knapp 80.000 Anträgen höher als in den Vorjahren (1. Hbj. 2023 ca. 69.000 Anträge und 1. Hbj. 2022 knapp 74.000 Anträge).
Besonders gefragt ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP). Mit vorliegendem Sanierungsfahrplan können sich Hauseigentümer Fördervorteile für die Hausmodernisierung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschaffen und ihre Sanierungszuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle deutlich erhöhen. Und das geht auch weiterhin, denn die BEG bleibt von den jetzigen Änderungen unberührt. Der iSFP-Bonus erhöht die Zuschussquote von 15 % auf 20%. Die förderfähigen Kosten erhöhen sich ebenfalls und zwar von 30.000 € auf 60.000 € je Wohnung und Kalenderjahr.
Mehr Planbarkeit und Transparenz
Die Förderkürzung wurde erst einen Tag vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Starke Verunsicherungen und Verärgerungen sind erneut die Folge. Bereits seit längerem kritisieren Experten die sprunghafte Förderpolitik des Bundes. Verbraucher und Energieberater können nicht planen, mit welcher Förderung bis Ende des Jahres gerechnet werden kann.
Gerade der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein sinnvolles Instrument, das sich bewährt hat und nachgefragt ist. Modernisierungsmaßnahmen werden in folgerichtigen Reihenfolge vorgeschlagen und können von den Hauseigentümern nach und nach in frei wählbaren Zeitraum angegangen und mit bestmöglicher Energieeinsparung und mit staatlicher Förderung umgesetzt werden. Sowohl aus den Einzelmaßnahmen, als auch aus dem Gesamtergebnis nach Durchführung aller Maßnahmen, lassen sich die Einsparpotenziale für Energie und CO2 sowie die Kosten und mögliche staatliche Förderungen ablesen. Im Sanierungsfahrplan vorgeschlagene Modernisierungen die auch umgesetzt werden, haben positive Effekte auf den Sanierungsumfang und Sanierungstiefe eines jeden Gebäudes und tragen maßgeblich dazu bei, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.
Ausführliche Informationen zum iSFP und zu den Bedingungen der staatlichen Förderung bietet die foerderdata Website unter https://foerderdata.de/energiesparen-individueller-sanierungsfahrplan/.
Individueller Sanierungsfahrplan
Unabhängige Energieberatung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)