25. Februar, 2025

GEG und BEG – wie geht es nach der Bundestagswahl weiter

Was die neue Regierung plant

 

Bild: © fotohansel – stock.adobe.com

Nach dem Sieg der Bundestagswahl plant die CDU in Koalitionsverhandlungen mit der SPD einzusteigen und bis Ostern eine Regierung zu bilden. Schon im Wahlkampf mehrten sich die Stimmen für eine grundlegende Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Auch in den Koalitionsverhandlungen wird dieser Punkt auf der Agenda stehen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verwoben. Nach dem Motto „Fordern und Fördern“ legt das Gebäudeenergiegesetz die gesetzlichen Anforderungen für Neubau und Modernisierung und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich auf Bundesebene zu Grunde. Mit der begleitenden Bundesförderung sollen Eigentümer von Gebäuden motiviert und belohnt werden, geplante Vorhaben energieeffizient anzugehen. Die Förderung zielt sowohl auf eine zeitnahe Umsetzung von Projekten ab als auch auf besonders effiziente Bau- und Modernisierungsvorhaben die über gesetzliche Mindeststandard hinausgehen.

Die gesetzten Ziele der alten Regierung mit dem Einbau von 500.000 neuer Wärmepumpen im Jahr wurden nicht erreicht, im vergangenen Jahr wurden trotz Heizungsförderung deutlich weniger neue Heizungen verkauft als erwartet. Die staatliche KfW-Förderbank verzeichnet allerdings seit Jahresende 2024 deutlich mehr Nachfragen nach den staatlichen Zuschüssen. Ausgerechnet die Bundestagswahl animierte viele Hauseigentümer dazu die umstrittene aber lohnende Heizungsförderung mit Zuschüssen von 30% bis zu 70% nun doch noch zu nutzen.

BEG – diese Zuschüsse können momentan beantragt werden

  • Zuschüsse (30%-70%) im Rahmen der KfW-Heizungsförderung für eine Wärmepumpe, für Solarthermie, Biomasse oder den Anschluss an ein Wärmenetz

  • Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle in Höhe von 15% der Modernisierungskosten für neue Fenster, Haustüren und für Dämmmaßnahmen an Dach, Wand und Keller

  • Die Bundesförderung für Energieberatung im Wohngebäude (BEW) fördert einen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit bis zu 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus und mit 850 € für ein Mehrfamilienhaus.

  • Ein vorliegender Sanierungsfahrplan erhöht die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle auf 20 % und verdoppelt die förderfähigen Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr.

KfW-Heizungsförderung – 30%-70% Zuschuss
Derzeit können die Zuschüsse zur Heizungsmodernisierung bei der KfW beantragt werden. Je nach Heizung, Antragsteller und Gebäude beträgt der Zuschuss 30% bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben. Für die Antragstellung muss ein bereits unterschriebener Liefer- / Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthält. Ebenfalls wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt, die der Heizungsbauer oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt. Im febis Förderservice kann die BzA vom Energieeffizienz-Experte bequem online angefordert werden.

15%-20% Fensterförderung und Zuschüsse für die Dämmung von Dach, Wand und Keller
Die Zuschüsse für neue Fenster, eine neue Haustür sowie für eine Fassaden-, Dach oder Kellerdämmung können beim BAFA beantragt werden. Die Förderung beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein Sanierungsfahrplan für das Wohngebäude vor, erhöht sich der Zuschuss auf 20%, bei zugleich doppelt so hohen förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beim BAFA kann nur mit einem Energieeffizienz-Experten beantragt werden. Der febis-Förderservice bietet einen Rund-Um-Service von der Antragstellung in Vollmacht bis hin zum Abruf der Fördergelder. Wer seine Förderung mittels Sanierungsfahrplan steigern will, kann den Sanierungsfahrplan bei febis anfordern.

Tipp vom febis Förderservice:
Während die Heizungsförderung nur einmal ausgeschöpft werden kann, wird die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle je Kalenderjahr und Wohneinheit gewährt. Modernisierungsmaßnahmen können so nach und nach angegangen werden, jeweils mit Zuschuss vom Staat.

Ob Heizung oder Gebäudehülle, mit Zuschusszusage von KfW oder BAFA, kann zusätzlich der Ergänzungskredit über die KfW genutzt werden um weiter Modernisierungskosten zinsgünstig zu finanzieren.

GEG – das gilt momentan

Das Gebäudeenergiegesetz – auch als Heizungsgesetz bekannt, ist seit Anfang 2024 in Kraft und verfolgt das Ziel: mehr Klimaschutz im Gebäudebereich. Ein Umstieg auf klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen soll zum Erreichen der Klimaziele beitragen und wegen des steigenden CO2-Preises auf Dauer auch Kostenersparnisse bringen. Das Gesetz sieht generell vor, dass seit 2024 jeder Neubau im Neubaugebiet zu 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden muss. Für bestehende Gebäude und Neubauten soll die kommunale Wärmeplanung Klarheit geben, ob Hauseigentümer an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich um eine eigene Heizung, z.B. eine Wärmepumpe, kümmern sollen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Am Gebäudeenergiegesetz (GEG) gab es von Anfang an viel Kritik, weil es viele kleinteilige Regelungen gebe. Verbände fordern: Das Gesetz müsse verständlicher und praxistauglicher für die Menschen gestaltet werden. Die komplexen Regelungen würden von vielen Verbrauchern als Zwang empfunden.

Union will Kurswechsel

Die Union spricht sich für einen grundlegenden Kurswechsel aus. „Wir werfen den Rucksack der Überregulierung ab, den die Ampel mit ihrem Heizungsgesetz auf das Gebäudeenergiegesetz gepackt hat“, sagte Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der CDU und klima- und energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion. „Eine neue Dynamik gibt es nur mit neuem Vertrauen. Für den Weg zu klimaneutraler Wärme setzen wir deshalb auf klare Rahmenbedingungen: Schrittweise CO2-Bepreisung mit Sozialausgleich, verlässliche Förderung und eine technologieoffene Strategie der Ermöglichung.“

Die CDU wolle eine „einfache Botschaft“ geben, so Jung. „Die neue Heizung muss klimafreundlich betrieben werden können – und dafür gibt es unterschiedliche Wege: Wärmepumpe und Wärmenetze genauso wie nachhaltige Holzpellets, Solarthermie, Geothermie oder grüne Gase.“ Es werde weiter Unterstützung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung geben – aber ohne Ungleichheiten durch die „Hintertür der Förderregeln“. Mit Einnahmen der CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr wolle die Union in einem ersten schnellen Schritt Stromsteuer und Netzentgelte senken. Seit langem in der politischen Debatte ist außerdem ein Klimageld.

SPD strebt Überarbeitung an

Die SPD wolle das GEG einem „Praxischeck“ unterziehen, entbürokratisieren und einfacher formulieren, wo es ohne Gefährdung der Zielerreichung möglich sei, sagte Verena Hubertz, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende. Das GEG müsse zur Umsetzung einer europäischen Richtlinie über die Effizienz von Gebäude ohnehin novelliert werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion stehe hinter dem Heizungsgesetz. „Die vorgeschaltete kommunale Wärmeplanung in Kombination mit einer umfangreichen, sozial ausgeglichenen Förderung macht den Umstieg auf erneuerbare Heizungen für die Breite der Gesellschaft machbar.“ Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte sich bereits für eine grundlegende GEG-Reform ausgesprochen. Das Gesetz müsse „viel, viel“ einfacher gemacht werden.

Quelle: dpa-AFX

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