22. Februar, 2023

Heizen mit 65 Prozent Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien werden bei der Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung gefördert

Bild: © Thorben Wengert – pixelio.de

Wer die BEG-Förderung zur Heizungsmodernisierung nutzen will, muss seit Jahresbeginn 2023 eine wichtige neue Fördervoraussetzung erfüllen.

Wird eine neue Wärmepumpe oder Biomasseheizung eingebaut, muss das Gebäude nach Heizungsmodernisierung zu  mindestens 65% durch Erneuerbare Energien beheizt werden. Das gilt auch für Hybridheizungen, wo demnach 35 % der Heizwärme durch beispielsweise Gas- oder Öl beigetragen werden können.

Wer diese Förderbedingung und alle weiteren erfüllt, kann einen Sanierungszuschuss beim BAFA beantragen. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst der Staat 10% der Investitionskosten von maximal 60.000 € je Wohneinheit für eine förderfähige Biomasseheizung (Holz-, Pellet). Der Zuschuss für eine Wärmepumpe beträgt 25% bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Wird eine alte, ineffiziente Heizung außer Betrieb genommen, kann der zusätzliche Heizungstausch-Bonus von nochmals plus 10 % genutzt werden. Das gilt für Kohle-, Öl, Nachtspeicherheizungen aber auch für Gastetagen- und Gaszentralheizungen. Letztere müssen seit mindestens 20 Jahre in Betrieb sein.

Wann kommt die Pflicht, Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzubauen?

Bisher ist diese 65% Erneuerbare Energien Regelung bei Heizungsmodernisierung nur eine Fördervoraussetzung. Aktuell gibt es dazu noch keine verbindlichen gesetzliche Regelungen, die den Einbau von anderen Heizungen verbietet. Je nach Bundesland gibt es Landesenergiegesetze, die einen Erneuerbaren-Energien-Anteil von 15 % festlegen. Die Installation reiner Ölheizungen wird in Deutschland ab 2026 verboten werden. Wer weiterhin auf Gas oder Öl setzen will, muss die zukünftig anfallende steigende CO2-Steuer mit einkalkulieren.

Nach einem Konzeption zur Umsetzung 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 könnte die angekündigte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im kommenden Jahr die Pflicht beinhalten, neue Heizungen mit mindestens 65 % regenerativem Anteil zu installieren.

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