16. September, 2025
Heizungsförderung – jetzt schon Sozialförderung durch Einkommensbonus
Wer vom Einkommensbonus profitiert

Bild: © Nuttapong punna – stock.adobe.com
Die Politik diskutiert derzeit verschiedene Ansätze zur Heizungsförderung: vom Einstellen der Heizungsförderung über Kürzungen, Förderpauschalen bis hin zu einer Sozialförderung, die vor allem Eigentümer mit geringem Einkommen entlasten soll. Bereits heute können Haushalte mit niedrigem Einkommen von deutlich höheren Förderbeträgen profitieren: Der Staat übernimmt in Abhängigkeit von den Fördervoraussetzungen bis zu 70 % der Investitionskosten. Wer darüber hinaus Unterstützung braucht, kann den sogenannten Einkommensbonus nutzen – und der verbleibende Eigenanteil lässt sich zinsgünstig finanzieren.
Hohe Investitionskosten stoppen Anschaffungspläne aus
Eine Umfrage der Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND) unter 4.048 Hauseigentümern ergab: Über 30 % der Befragten planen in den nächsten fünf Jahren die Anschaffung einer Wärmepumpe; acht % davon in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, um den benötigten Strom kostengünstig selbst zu erzeugen.
Bei Haushalten mit einem Einkommen von 5.000 Euro bis 7.500 Euro liegt das Investitionsinteresse bei 28 %, während nur 15 % der Haushalte mit weniger als 2.500 Euro Einkommen diese Investition planen. 64 % der Eigentümer mit Einkommen unter 2.500 Euro können sich die Anschaffungskosten der klimafreundlichen Technologie schlichtweg nicht leisten.
Eigenheimbesitzer erwarten Hilfe vom Staat und finanzielle Unterstützung über Förderprogramme und Steuervorteile mit deutlich weniger bürokratischen Aufwand. Mehr als ein Viertel der Befragten wünscht sich finanzielle Unterstützung gezielt für einkommensschwache Haushalte, knapp ein Viertel günstige Kredite. Und genau diese Fördermöglichkeiten gibt es bereit.
Das bietet die Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) aktuell:
bis 70 % Investitionszuschuss
Der Grundförderung von 30 % kann von allen beantragt werden; der Einkommensbonus sowie der Klimageschwindigkeitsbonus richten sich an selbstnutzende Hauseigentümer.
Die geförderten Kosten sind nach Wohnungsanzahl gedeckelt: Bis zu 30.000 Euro pro erster Wohnung, 15.000 Euro pro zweiter bis sechster Wohnung, 8.000 Euro bei jeder weiteren Wohnung.
Zusätzlich möglich: ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW-Förderbank.
Einkommensbonus – wer profitiert
Zuwendungsvoraussetzung: Ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro über mehrere Jahre (Rentner eingeschlossen)
Nachweisführung erfolgt bei der Antragstellung im KfW-Kundenportal unter Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden (2. und 3. Jahr vor Antrag) oder Rentenbezugsmitteilungen (bei Rentnern).
Der Einkommensbonus kann beim Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal ausgewählt und der Anspruch anhand der dort geforderten Eingaben nachgewiesen werden. Dazu sollten Antragsteller die Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt parat haben, und zwar aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.
Im KfW-Kundenportal müssen für den Einkommensbonus Angaben zu den im Haushalt wohnenden Personen und Partnern, zur steuerlichen Veranlagung und die Eigentümerdaten des Gebäudes hinterlegt werden und die Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens anhand der Werte aus den Steuerbescheiden durchlaufen werden. Die Angaben in der Berechnung müssen unbedingt mit denen im Steuerbescheide übereinstimmen. Die Daten werden beim Finanzamt gegengeprüft, Schätzungen werden nicht akzeptiert. Nach automatisierter Prüfung erhalten Antragsteller eine Bestätigung, wenn die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllt werden.
Rentenbezugsmitteilung statt Steuerbescheide
Rentner ohne Einkommensteuererklärung können alternativ die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis eingereicht werden. Mit der Rentenbezugsmitteilung (Information über die Meldung an die Finanzverwaltung) kann der Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente, aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung erbracht werden.
Neben der Rentenbezugsmitteilung sind weitere Nachweise und Erklärungen notwendig. So wird zusätzlich eine Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten (inkl. Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leistungen anderer betrieblicher Renten oder privater Rentenversicherungen) benötigt.
Außerdem ist bei Nachweiseinreichung eine Selbsterklärung abzugeben, dass neben dem Einkommen aus den o. a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren (z. B. Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte).
Klimageschwindigkeitsbonus und weitere Boni
Der Einkommensbonus kann mit weiteren Bonusförderungen kombiniert werden. Maximal kann die Förderquote von 70 % ausgeschöpft werden. Selbstnutzende Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen profitieren damit vom Höchstfördersatz.
Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % zusätzlich für Selbstnutzer, sobald fossile Heizung durch einen förderfähigen Wärmeerzeuger ersetzt wird; Zahlung erfolgt nur, wenn nach Sanierung keine fossile Energie mehr genutzt wird.
Effizienzbonus: Bei Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Top-Wärmequellen erhöht sich die Grundförderung um 5 % (auf insgesamt 35 %).
Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 Euro für Biomasseheizungen, sofern Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.
Maximalfördersatz: Insgesamt maximal 70 % Förderhöhe
Zusätzlich möglich: Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW-Förderbank
Liegt die Zuschusszusage für die Heizungsförderung vor, können weitere Kosten der Heizungsmodernisierung von bis zu 90.000 Euro zinsgünstig über den Ergänzungskredit finanziert werden. Auch hier können Hauseigentümer bei einem Haushaltsjahreseinkommen von einem zusätzlichen Zinsvorteil profitieren. Der Ergänzungskredit kann bei der KfW – über eine Bank oder einen Finanzierer beantragt werden.
Die hohe Heizungsförderung jetzt noch beantragen
Angesichts der laufenden Regierungsdebatten bleibt wichtig: Die Förderbedingungen und Förderhöhen können sich jederzeit ändern. Hauseigentümer sollten sich frühzeitig beraten lassen, um den maximalen Fördervorteil zu nutzen, so lange dieser noch verfügbar ist. Einmal beantragt kann die Heizungsmodernisierung in Ruhe angegangen und der staatliche Zuschuss innerhalb von 36 Monaten abgerufen werden.
febis unterstützt Hauseigentümer dabei, die passenden Förderungen zu finden, handlungssicher zu werden und die staatliche Heizungsförderung zu beantragen.
Förderhotline Tel. 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)
Fördergeldservice Wärmepumpe
Komplett-Service für die Beantragung der staatlichen Fördergelder für eine Wärmepumpe und individuelle Beratung zur Wärmepumpe im Altbau
Beratung zur Wärmepumpe im Altbau
Sanierungsoptionen, Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb sowie Fördermöglichkeiten