4. Dezember, 2023

Heizungsförderung kann weiterhin beantragt werden

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist von der Haushaltssperre ausgenommen.

 

Bild: © global Energy Systems – pixabay.com

Die gute Nachricht für alle, die über eine Modernisierung der Heizung nachdenken: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist von der aktuell verhängten Haushaltssperre ausgenommen. Bis Ende des Jahres 2023 können weiterhin Förderanträge für eine Heizungsmodernisierung gestellt und bewilligt werden. Die Zuschüsse können für den Einbau einer Wärmepumpe, einer Biomasseheizung, einer Solarthermie-Anlage, einer Brennstoffzellenheizung oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz genutzt werden. Je nach neuer und alter Heizung beteiligt sich der Staat mit 10% bis zu 40% der Investitionskosten. Beim Förderantrag und beim Abruf der Fördergelder nach dem Heizungseinbau hilft der Fördergeldservice von febis und kümmert sich um alle Formalitäten.

Erster Check, ob die BEG-Förderung zur Heizungsmodernisierung für Sie in Frage kommt:

  • Ihr Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt
  • Sie sind Eigentümer des Gebäudes
  • Die Heizungsanlage, die eingebaut werden soll, ist beim BAFA als förderfähig gelistet.
    Eine Liste der förderfähigen Anlagen kann auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heruntergeladen werden.
  • Bis 31.12.2024: Sie haben den Fachbetrieb noch nicht beauftragt und noch keine Rechnungen bezahlt.

Im kommenden Jahr ändern sich die Konditionen

Eigentlicher Plan der Bundesregierung war es, die Förderung für die Heizungsmodernisierung zum Jahresbeginn 2024 attraktiver zu gestalten. Die Förderung sollte auf 30% bis zu 55% Zuschuss je Heizung aufgestockt werden, für selbstnutzende Hauseigentümer sogar auf bis zu 70%. Die restliche Investition soll über einen Ergänzungskredit der KfW finanziert werden können.

Ob der Plan der Bundesregierung aufgeht, wird sich erst in den nächsten Tagen und Wochen zeigen. Momentan gilt eine Haushaltssperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der Bundeshaushalt 2024 und damit auch die für die BEG geplanten Förderbudgets müssen noch verabschiedet werden.

Für die Heizungsförderung in 2024 ist eine einheitliche Grundförderung von 30% vorgesehen, die für alle förderfähigen Heizungen beantragt werden kann. Neu hinzu kommen soll der Einkommensbonus als zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 30%, den selbstnutzende Hauseigentümer mit einem geringen, zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € beantragen können.
Der Klimageschwindigkeitsbonus soll den Heizungstauschbonus ersetzen. Hauseigentümer die eine Heizung schneller austauschen als vorgeschrieben, erhalten in 2024 den Bonus in Höhe von 25 %. In den Folgejahren soll sich der Klimageschwindigkeitsbonus nach und nach verringern.
Je nach Heizung sind weitere Boni geplant. Der Innovationsbonus für Wärmepumpen in Höhe von 5% für die Nutzung eines natürlichen Kältemittels oder bei erstmaliger Nutzung der besonders effizienten Wärmequellen Erde, Wasser oder Abwasser. Ein Emissionsminderungs-Zuschlag von pauschal 2.500 € soll für Biomasseanlagen bei Einhaltung der Staub-Grenzwerte von 2,5 mg/m³ eingeführt werden.

Für den Heizungszuschuss angerechnet werden, können Investitionen von bis zu 30.000 € für die erste Wohnung. Im Mehrfamilienhaus kommt es auf die Anzahl der Wohnungen im Haus an. Die förderfähigen Investitionen im Zweifamilienhaus betragen 45.000 €, im Dreifamilienhaus 60.000 € – also bis zur 6. Wohnung je 15.000 € ab der 7. Wohnung 8.000 €. Gedeckelt werden soll die Förderung inkl. Boni bei maximal 55% Zuschuss, für selbstnutzende Hauseigentümer bei 70% Zuschuss. Wer die förderfähigen Kosten in Höhe von 30.000 € im Einfamilienhaus komplett ausnutzt, kann bei einem Zuschuss von 55% mit 16.500 € staatlicher Förderung rechnen, Selbstnutzer mit 70 % und 21.000 € Zuschuss.

Neues Antragsverfahren
Für die neue Förderung in 2024 soll die KfW zuständig sein, die Förderanträge entgegennehmen, bewilligen und die Zuschüsse auszahlen. Bislang vergab das BAFA alle Zuschüsse für die BEG-geförderten Einzelmaßnahmen. Für den Bau von Gebäudenetzen – sowie für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außerhalb der Heizung – verbleibt die Förderung beim BAFA.

Anders als bisher ist geplant, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen muss. Der Vertrag muss allerdings rückgängig gemacht werden können, falls keine Förderung bewilligt wird.

Förderantragsservice Wärmepumpe

10% – 40% Zuschuss

Komplett-Service für die Beantragung der staatlichen Fördergelder für eine Wärmepumpe, für den Anschluss an Fernwärme, für Solarthermie, Biomasse oder eine Brennstoffzellen-Heizung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individueller Sanierungsfahrplan mit 80% Beratungs-Zuschuss

Energieberatung nutzen und anstehenden Sanierungsschritte mit bestmöglicher Energieeinsparung und maximaler Förderung angehen