20. Juni, 2023

Heizungsgesetz im Bundestag

Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen schon jetzt über die BEG-Förderung beantragen

Bild: © global Energy Systems – pixabay.com

Das geplante Heizungsgesetz sorgt für Verunsicherung – auch und vor allem wenn es um die Fördergelder für eine neue Heizung geht. Was viele nicht wissen: Schon heute gibt es einen staatlichen Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Bei einer Heizungsmodernisierung werden bis zu 40 % der Investitionskosten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme gefördert. Wer will, kann die komplette Antragsabwicklung in die Hände von versierten Förder-Experten geben. Der Fördergeldservice von febis hat die aktuellen Programme, Förderbedingungen und Fristen immer im Blick.

Heizungsgesetz – das ist der Stand

Noch im Sommer sollen Gebäudeeigentümer, Eigenheimbesitzer und Mieter Klarheit über die Vorgaben zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bekommen. Mitte Juni wurde das bis dahin schon umstrittene Heizungsgesetz zum ersten Mal im Bundestag beraten, in einer von der Ampel-Koalition deutlich entschärften Version.
Vor dem geplanten Beschluss und der Sommerpause liegen allerdings nur noch drei Sitzungswochen in der es noch entscheidende Fragen zu klären gibt. Nach der Ersten Lesung im Bundestag werden nun im Rahmen der Bundestagsausschüsse Experten angehört und Änderungen am Gesetzestext vorgenommen.

Kommunale Wärmenetze – Erst wird die Infrastruktur angeschaut, dann kann über das Haus entschieden werden

Generell sollen funktionierende Heizungen nicht ausgetauscht werden müssen, und defekte Heizung repariert werden dürfen. Der Einbau einer klimafreundlichen Heizung wie eine Wärmepumpe, der Anschluss an ein Wärmenetz, sowie im Altbau auch der Einbau von Holz- und Pellet-Heizungen soll erst einmal überall erlaubt sein.

Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung soll ein Gebäudeeigentümer im ersten Schritt allerdings immer prüfen können, ob der Anschluss seines Hauses an ein Wärmenetz möglich ist oder in den kommenden Jahren möglich sein wird. Dazu muss für jeden Ort eine kommunale Wärmeplanung vorliegen, was bis spätestens 2028 angestrebt wird. Länder und Kommunen sollen darin konkrete Pläne vorlegen, wie die Heizinfrastruktur klimaneutral umgebaut werden soll. Diese Informationen können dann bei der Stadt, bei der Gemeinde oder dem örtlichen Energieversorger eingeholt werden.
Bis eine kommunale Wärmeplanung für den Wohnort vorliegt, sieht das Gesetz bisher vor, den Einbau von auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen zu ermöglichen. Sobald die Wärmeplanung vorliegt, sollen Gasheizungen nur noch erlaubt sein, wenn ein klimaneutrales Gasnetz vorgesehen ist oder man seine Heizung über Biomasse speist. Eine Anschlusspflicht an Wärmenetze, lässt das Heizungsgesetz offen. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Länder.

Übergangsfristen, Ausnahmeregeln, Modernisierungsumlage

Bisher im Gesetzesentwurf offen sind angemessene Übergangsfristen und Ausnahmeregeln, z. B. ob es eine Altersbegrenzung für die Austauschpflicht bei älteren Eigentümer geben wird. Auch das Themenfeld Mieterschutz und steigende Mieten bleibt weiterhin offen. Das Einigungspapier sieht hier eine weitere Modernisierungsumlage vor. Hausbesitzer sollen Kosten für eine neue, klimafreundliche Heizung auf die Mieter umlegen können, allerdings nur, wenn die Mieter vom Heizungstausch auch finanziell profitieren.

Förderung vom Staat

Weiterer Knackpunk im Heizungsgesetz: die Ausgestaltung der geplanten staatlichen Förderung. Fest steht bisher, dass es für neue, klimafreundliche Heizungen Fördermittel vom Staat geben soll. Die Gelder sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden und „möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnisse und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft“ berücksichtigen. Sowohl die Frage wie viel Geld es vom Staat für den Austausch gibt, ist unklar, als auch, ob man nur bis zu einem bestimmten Einkommen Anspruch auf eine Förderung haben wird.

Wer den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung plant, kann schon jetzt die lohnenden Zuschüsse im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ beim BAFA beantragen. Je nach Heizsystem werden 10% bis zu 30% der Kosten für den Heizungskauf, die Installationsarbeiten und die Inbetriebnahme bezuschusst. Für Wohngebäude kann der Zuschuss für Investitionskosten von bis zu 60.000 €je Wohneinheit und Kalenderjahr beantragt werden. Gefördert werden Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Biomasseheizungen, der Anschluss an ein Wärmenetz und Brennstoffzellen-Heizungen. Wird im Zuge der Heizungsmodernisierung eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gas-Etagenheizung außer Betrieb genommen, kann der Heizungstauschbonus von +10% mit beantragt werden. Das gilt auch für mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen.

Profitieren kann, wer die Förderung rechtzeitig beantragt und die Förderbedingungen erfüllt. Der Fördergeldservice von febis unterstützt jährlich über 7.000 Hauseigentümer dabei die Fördergelder sicher zu beantragen und nach dem Heizungseinbau abzurufen.  Die kostenlose Förderhotline 06190 / 92 63 – 433 berät zu den wichtigsten Förderbedingungen der BEG und beantwortet alle Fragen zum Fördergeldservice.

Förderantragsservice Wärmepumpe

10% – 40% Zuschuss

Komplett-Service für die Beantragung der staatlichen Fördergelder für eine Wärmepumpe, für den Anschluss an Fernwärme, für Solarthermie, Biomasse oder eine Brennstoffzellen-Heizung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individueller Sanierungsfahrplan mit 80% Beratungs-Zuschuss

Energieberatung nutzen und anstehenden Sanierungsschritte mit bestmöglicher Energieeinsparung und maximaler Förderung angehen