10. April, 2025

Heizungsgesetz und Heizungsförderung

Die geplante Abschaffung des Heizungsgesetzes führt zu hohen Antragszahlen der Heizungsförderung

Förderservice Heizung

Bild: © Marco281 – AdobeStock

Die neue Regierung legt im Koalitionsvertrag die Umwelt und Klimapolitik der kommenden Jahre fest und entscheidet damit auch über das Heizungsgesetz und die Heizungsförderung. Aktuell können Zuschüssen in Höhe von 30% bis 70% für eine Heizungsmodernisierung bei der KfW beantragt werden. Seit dem Aus der Ampelregierung stiegen die Antragszahlen für die staatliche Heizungsförderung sprunghaft an. Von Programmstart an bis Ende März 2025 wurden nach Angaben der KfW ca. 315.000 Zuschussanträge eingereicht und damit Fördergelder in Höhe von 4,5 Milliarden Euro reserviert – vor allem für Wärmepumpen.

Wir erinnern uns kurz: Das von der letzten Ampelregierung novellierte Heizungsgesetz (offiziell Gebäudeenergiegesetz GEG) wurde gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung und zusammen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erst Ende 2023 hart umkämpft. Der Startschuss fiel zum 1. Januar 2024. Private Hauseigentümer konnten die Heizungsförderung erstmals Ende Februar 2024 beantragen, weitere Antragsteller mussten sich weitaus länger gedulden. Ein gutes Jahr nach Programmstart führen die Neuwahlen und die anschließenden Koalitionsverhandlungen zur Regierungsbildung nun zum Rekordabruf der Fördergelder. Grund dafür ist die Ungewissheit der Fortsetzung von Gesetz und Förderung. Geht man nach dem Koalitionsvertrag, planen CDU und SPD das bisherige Heizungsgesetz einzustampfen.

Das gilt aktuell – Stand Anfang April 2025

Heizungsförderung kann weiterhin beantragt werden

Nach Information verschiedener Medien, kommentiert KfW-Vorstandschef Stefan Wintels die hohen Antragszahlen wie folgt:  „Stand heute: Die Heizungsförderung läuft und die KfW steht mit ausreichenden Haushaltsmitteln bereit„, sagte KfW-Chef. „Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich auf die Zusage der KfW verlassen.“ Wintels betonte: „Wir haben ausreichend Haushaltsmittel, damit wir die Anträge, die noch kommen, auch bearbeiten können. Das Programm läuft, bis es ein neues Programm gibt, auch weiter.

Eine umweltfreundliche Heizung wird mit 30% bis 70% bezuschusst

Die Heizungsförderung wird als Zuschuss ausgezahlt und beträgt zwischen 30% und 70% der förderfähigen Ausgaben. Gefördert wird der Einbau umweltfreundlicher Heizungsanlagen in Gebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sind – effiziente Wärmepumpen, emissionsarme Holz- und Pelletheizungen, der Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze, Solarthermie für Warmwasser und Heizung sowie Brennstoffzellenheizungen oder auch wasserstofffähige Brennwertheizungen.
Mit der Förderquote von 30% können alle Antragsteller rechnen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen und den Förderantrag rechtzeitig, online im KfW-Kundenportal stellen. Mögliche Bonusförderungen erhöhen die Quote für Wohngebäude und einkommensschwache Haushalte auf maximal 70%. Verschiedene Boni können je nach Altheizung und geplanter Heizung, nach der Anzahl der Wohneinheiten, der Gebäudenutzung sowie dem Antragsteller und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen abgerufen werden. Die förderfähigen Ausgaben der Heizungsmodernisierung sind je nach Anzahl der Wohnungen begrenzt, auf 30.000 Euro für die erste Wohnung, je 15.000 Euro von der zweiten bis zur sechsten Wohnung und 8.000 Euro ab der siebenten Wohnung.

Auch für Heizungen in Nichtwohngebäuden kann die Heizungsförderung in Höhe von 30% beantragt werden. Die förderfähigen Kosten richten sich hier nach der Nettogrundfläche des Gebäudes.

So beantragen Sie die Heizungsförderung

Die Heizungsförderung muss vor Beginn der Heizungsmodernisierung online im KfW-Kundenportal beantragt werden. Unabhängig davon, was die neue Regierung plant – ist die Förderung erst einmal beantragt, sind die beantragten Fördergelder auch reserviert. Es bleiben danach 36 Monate Zeit, die Heizung einzubauen und die Auszahlung im KfW-Kundenportal zu veranlassen.

Für den Online-Antrag wird neben den eigenen Daten zum Antragsteller und Gebäude der unterzeichnete Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb benötigt. Zudem muss der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA) bereitstellen.

Im Förderservice der febis Service GmbH erstellen Energieeffizienz-Experten nicht nur die notwendige Bestätigung zum Antrag. Die Förderhotline (06190 / 92 63 – 433) berät Kunden zu allen Fragen der Heizungsförderung. Der Förderservice prüft bereits mit Einreichen der Unterlagen ob die geplante Heizungsanlage und die veranschlagten Modernisierungsmaßnahmen alle Förderkriterien erfüllen und die Heizungsförderung schlussendlich auch ausgezahlt werden kann. Auch die notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist Bestandteil des Förderservice und kann nach Einbau der Heizung direkt angefordert werden.

Der Zuschuss ermöglicht einen Ergänzungskredit

Mit der Zuschusszusage von der KfW kann zusätzlich der KfW-Ergänzungskredit genutzt werden um die über den Zuschuss hinausgehenden, selbst zu tragenden  Modernisierungskosten zinsgünstig zu finanzieren. Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit dem Zuschuss genutzt und über eine Bank oder einen Finanzierer beantragt werden.

Förderantragsservice Wärmepumpe

Fördergeldservice Heizungsmodernisierung

für Holz- oder Pelletheizung, Wärmepumpe, Solarthermie oder Anschluss an Fernwärme