10. November, 2025
Heizungsgesetz und Heizungsförderung 2025-2026
Planungsunsicherheit fehlt – Streit um die Wärmewende geht weiter

Bild: © von Andrey Popov – stock.adobe.com
Wie es mit dem Heizungsgesetz weitergeht, ließ die Bundesregierung bisher offen. Handwerker und Hauseigentümer fordern vor allem eins: mehr Planungssicherheit. Denn für viele Hausbesitzer stellt sich derzeit die Frage: Welche Heizungen sind künftig erlaubt? Und welche Förderung gibt es bei einer Heizungsmodernisierung?
CDU bekräftigt: Das Heizungsgesetz der Ampel soll abgeschafft werden
GEG und BEG – aus der Regierung gibt es deutliche Kritik, besonders von der CDU, die das aktuelle Gebäudeenergiegesetz und die Bundesförderung für effiziente Gebäude der Ampel-Regierung am liebsten kippen möchte.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger aus Ludwigsburg stellte in der SWR-Sendung „Zur Sache! Baden-Württemberg“ klar: Das umstrittene Heizungsgesetz, also der Teil des Gebäudeenergiegesetzes, der von der Ampel-Regierung beschlossen wurde, soll abgeschafft werden. Bilger betonte, dass es weiterhin ein Gebäudeenergiegesetz geben werde – aber technologieoffener, flexibler und einfacher. Bereits im CDU-Wahlprogramm hieß es: „Wir schaffen das Heizungsgesetz ab. Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller ist Schluss.“
Handwerker fordert klare Regeln statt Unsicherheit
Ein Heizungs-Installateur kritisierte in derselben Sendung die große Unsicherheit unter Verbrauchern. Viele Hausbesitzer wollten längst keine Gas- oder Ölheizung mehr, seien aber verunsichert, was sie stattdessen einbauen sollen. „Wenn Sie sagen, Sie wollen das Heizungsgesetz abschaffen, dann müssen Sie zuerst konkret sagen, was genau Sie abschaffen möchten“, so der Heizungs-Installateur. Die fehlende Klarheit über zukünftige Vorschriften mache es sowohl für Hausbesitzer als auch für das Handwerk schwierig, langfristig zu planen.
Bundesumweltminister stellt Fortführung der Heizungsförderung in Aussicht
Laut Umweltminister Carsten Schneider (SPD) soll die Heizungsförderung fortgesetzt werden. Die Bundesregierung stellt dafür zwölf Milliarden Euro bereit – sozial gestaffelt. „Haushalte mit geringem Einkommen können bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten, und das bleibt so“, sagte der SPD-Politiker im ARD-„Bericht aus Berlin“. Zwar sei eine Novelle geplant, doch am Grundprinzip ändere sich nichts. Deutschland müsse seine CO₂-Ziele erfüllen, so Schneider. Zudem verteuere der CO2-Emissionshandel fossile Energien, während klimafreundliche Technologien wie Wärmepumpen günstiger würden.
Was steht eigentlich im Heizungsgesetz?
Das sogenannte Heizungsgesetz ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das 2023 von der Ampel-Regierung beschlossen wurde. Kernpunkt ist die 65-Prozent-Regel: Neue Heizungen sollen künftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Im Neubau gilt diese Regel bereits, für bestehende Gebäude tritt die 65-Prozent-Regel in Kraft, sobald für den Wohnort die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Welche Heizungen werden aktuell gefördert?
Die staatliche Heizungsförderung kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW beantragt werden. Gefördert werden klimafreundliche Heizungen, dazu zählen Wärmepumpen, emissionsarme Holz- oder Biomasseheizungen, Solarthermie, und der Anschluss an Nah- oder Fernwärme. Der Basiszuschuss für den Einbau einer effizienten Wärmepumpe liegt derzeit bei mindestens 30%. Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und sind entsprechend gedeckelt.
Für ein natürliches Kältemittel gibt es einen Effizienzbonus von plus 5%. Wer als selbstnutzender Eigentümer seine alte Öl- oder Gasheizung austauscht, erhält zusätzlich 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus. Damit steigt die Gesamtförderung auf bis zu 55%. Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro können über den Einkommensbonus sogar bis zu 70% Förderung erhalten.
Beispiel:
Für ein Einfamilienhaus werden bis zu 30.000 Euro der Modernisierungskosten gefördert. Kostet eine neue Wärmepumpe 32.000 Euro, werden 30.000 Euro anerkannt.
- 35% Grundförderung mit Effizienzbonus: 10.500 Euro Zuschuss
- 55% mit Klimageschwindigkeitsbonus: 16.500 Euro
- 70% Einkommensbonus: 21.000 Euro Gesamtzuschuss
Nach stellen des Förderantrags bieten sich zusätzliche Vorteile:
- Ergänzungskredit: Restkosten können zinsgünstig über einen KfW-Kredit finanziert werden.
- Zeitrahmen: Die Umsetzung ist innerhalb von 36 Monaten möglich; beantragte Fördermittel bleiben in diesem Zeitraum abrufbar.
foerderdata-Tipp
Wenn Sie sich fragen, welche Heizung 2025 erlaubt ist, wie hoch die Förderung für Wärmepumpen ausfällt oder ob sich ein Heizungstausch jetzt schon lohnt – die Fördergeldprofis von febis informieren Sie nicht nur, unser Förderservice unterstützt Hauseigentümer dabei die staatlichen Zuschüsse zu beantragen.
Wir prüfen mit Ihnen Ihre individuelle Situation, klären Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung, Auswahl einer förderfähigen Wärmepumpe und dem passenden Fördermix. Wählen Sie Ihren Wunschtermin im Kalender aus und lassen Sie sich von unseren Fördergeldprofis beraten.
Erstberatung Wärmepumpe im Atlbau
Unsere Fördergeldprofis beraten Sie individuell, ob eine Wärmepumpe für Ihr Haus geeignet ist und wie viel Förderung möglich ist.
Fördergeldservice KfW-Heizungsförderung
für Wärmepumpe, Holz- oder Pelletheizung, Solarthermie oder Anschluss an Fernwärme




