9. April, 2026
KfW-Badförderung 2026 gestartet
Bis zu 2.500 Euro Zuschuss für barrierefreie Badsanierung sichern

Bild: © Jörg Lantelme – stock.adobe.com
Die KfW-Badförderung 2026 ist offiziell gestartet und bietet Eigentümern, Vermietern und Mietern neue Chancen, ihre Immobilie zukunftssicher und komfortabel zu modernisieren. Seit dem 08.04.2026 können über das KfW-Zuschussprogramm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ wieder staatliche Fördermittel für die barrierefreie Badsanierung beantragt werden. Je nach Umfang der Maßnahmen sind Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit möglich. Besonders gefragt ist dabei die Förderung für einzelne Badmodernisierungen, bei denen bis zu 2.500 Euro Zuschuss gewährt werden.
Im Fokus der KfW-Förderung steht die nachhaltige und altersgerechte Gestaltung von Wohnraum. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur barrierefreien Badmodernisierung, wie der Einbau bodengleicher Duschen, die Modernisierung von Sanitäranlagen oder die Anpassung der Raumaufteilung für mehr Bewegungsfreiheit und Zugänglichkeit. Ziel ist es, Wohnungen und Häuser so umzubauen, dass sie langfristig den Anforderungen eines komfortablen und barrierearmen Wohnens gerecht werden. Barrierefreie Badezimmer gelten dabei als zentraler Bestandteil moderner Wohnkonzepte, die sowohl den Alltag erleichtern als auch den Wert einer Immobilie steigern können.
Förderhöhe der KfW-Badförderung im Überblick
Einzelmaßnahmen im Bad
10 % Zuschuss
Maximal 2.500 € pro Wohneinheit
Was wird bei der Badsanierung gefördert?
Wer bei Planung und Umsetzung die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms erfüllt, kann mit der Auszahlung der Zuschussförderung rechnen. Diese betreffen im Bad etwa die Raumgröße, die Installationshöhen der Sanitärobjekte und Einstiegshöhen bei Badewannen, rutschfeste oder rutschhemmende Bodenbeläge. Neben den eigentlich förderfähigen Maßnahmen werden auch zusätzliche Ausgaben bezuschusst.
Die KfW fördert zahlreiche Maßnahmen zur barrierefreien Badmodernisierung, darunter:
- Einbau einer bodengleichen Dusche
- Montage von Duschsitzen und Haltegriffen
- Modernisierung von WC, Waschbecken, Bidet oder Badewanne
- Anpassung der Raumaufteilung für mehr Bewegungsfreiheit
- Installation von rutschhemmenden Bodenbelägen
- Einbau bedienfreundlicher Armaturen
Zusätzlich werden auch begleitende Arbeiten unterstützt, wie:
- Fliesen-, Estrich- und Malerarbeiten
- Installations- und Elektroarbeiten
- Abbruch- und Umbauarbeiten
- Vorbereitung für spätere Nachrüstungen (z. B. Haltesysteme)
Wichtige Voraussetzung: Antrag vor Beginn stellen
Ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Beantragung der KfW-Förderung ist der richtige Zeitpunkt. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Bereits die Beauftragung eines Handwerksbetriebs kann als Maßnahmenbeginn gewertet werden und somit zum Ausschluss von der Förderung führen. Daher ist eine frühzeitige Planung besonders wichtig, um die Zuschüsse nicht zu gefährden.
Förderservice: Unterstützung bei Antrag und Umsetzung
Unterstützung bei der Antragstellung und Umsetzung bietet febis mit dem professionellen Förderservice, der auf Wunsch den gesamten Prozess übernimmt – von der Online-Antragstellung bis hin zur Nachweisführung für die Auszahlung. Gerade bei komplexeren Vorhaben kann dies die Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung deutlich erhöhen und den bürokratischen Aufwand erheblich reduzieren.
Mehr als nur Bad: Diese Bereiche werden ebenfalls gefördert
Was viele Antragsteller nicht wissen: Die KfW-Förderung beschränkt sich nicht nur auf das Badezimmer. Das Programm 455-B umfasst insgesamt mehrere Förderbereiche, die die Barrierereduzierung in der gesamten Wohnung oder im Außenbereich betreffen.
- Wege, Stellplätze und Außenbereiche
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Treppen und Stufen überwinden
- Anpassung der Raumaufteilung
- Balkon, Terrasse oder Loggia
- Assistenzsysteme für den Alltag
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenhäuser
Erweiterte Fördermöglichkeiten: Förderstandard Altersgerechtes Haus, Hauskauf, Umbau & Umwidmung
Neben klassischen Sanierungsmaßnahmen bietet das Förderprogramm auch Unterstützung für weitergehende Projekte. So können umfassende Umbauten zum Standard „Altersgerechtes Haus“ mit höheren Zuschüssen gefördert werden, sofern ein Sachverständiger in die Planung und Umsetzung eingebunden ist und die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigt. Darüber hinaus wird auch die Umwandlung von Nichtwohnflächen in barrierearmen Wohnraum gefördert, etwa durch die Umwidmung von Gewerbeflächen oder den Ausbau von Dachgeschossen.
Umbau zum „Altersgerechten Haus“
Wer seine Immobilie umfassend modernisiert, kann von höheren Zuschüssen profitieren. Voraussetzung ist die Einbindung eines Sachverständigen, der Planung und Umsetzung begleitet.
Umbau zum „Altersgerechten Haus“
12,5 % Zuschuss
Förderfähig bis zu 50.000 € Investitionskosten
Wohnraum schaffen oder umbauen
Gefördert werden auch:
- Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnraum
- Ausbau von Dachgeschossen
- Teilung oder Erweiterung von Wohnflächen
Ziel: Neue, barrierearme Wohneinheiten schaffen.
Kauf einer barrierearmen Immobilie
Auch der Ersterwerb einer barrierearm umgebauten Immobilie ist förderfähig – sofern die entsprechenden Maßnahmen im Kaufvertrag ausgewiesen sind.
Zuschüsse sind begrenzt und in der Regel schnell vergriffen
Die KfW-Badförderung 2026 bietet damit eine attraktive Möglichkeit, Wohnraum nachhaltig aufzuwerten und gleichzeitig von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Angesichts begrenzter Fördermittel und hoher Nachfrage empfiehlt es sich, frühzeitig aktiv zu werden und die Antragstellung sorgfältig vorzubereiten. Wer rechtzeitig plant und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich wertvolle finanzielle Unterstützung sichern und sein Zuhause fit für die Zukunft machen.


