6. März, 2023
KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau startet
750 Mio. € für zinsverbilligter Kredite zum Neubau klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude
Bild: © Kathleen Wernicke
Seit 1. März 2023 können Anträge für eine finanzielle Unterstützung aus dem neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) bei der KfW eingereicht werden.
Den Antrag über einen Finanzierungspartner kann stellen, wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut, oder wer zum ersten Mal ein neu errichtetes klimaangepasstes Wohn- oder Nichtwohngebäude erwirbt. Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern Zinsverbilligungen geleistet.
Neubauten müssen für die KFN-Förderung die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
Die Programme in der Übersicht
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude Kredit (297, 298)
• Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohnung
• für Neubau und Erstkauf
• bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
• Zinssatz zum Programstart ab 0,01 % (1.3.2023)
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude Kredit (299)
• Förderkredit bis zu 15 Mio. Euro je Vorhaben
• für Neubau und Erstkauf
• bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
• Förderkredit ab 0,97 % effektiver Jahreszins (01.3.2023)
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen Zuschuss (498, 499)
• Zuschuss bis zu 12,5 % Ihrer Kosten
• für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
• bei Neubau und Erstkauf
Die Anforderungen an die Neubauförderung sind hoch
KfW-Direktor Detlev Kalischer beantwortet die Nachfrage auf die nun geltenden, hohen Förderstandards wie folgt: „Wir stehen in Deutschland vor großen gesellschaftlichen Herausforderungen: Bis 2045 haben wir uns verpflichtet, klimaneutral zu werden. Die Förderung erleichtert den Neubau von Gebäuden mit ambitionierten energetischen Standards und einem reduzierten Treibhausgaspotenzial im Lebenszyklus. Dadurch wird die Nachfrage nach Spitzentechnologien, nachhaltigen Baumaterialien sowie die Schaffung von Know-How unterstützt. Die KfW-Förderung ist damit Vorreiter für die Entwicklung neuer bezahlbarer Marktstandards, die für das Erreichen der Klimaziele unabdingbar sind.“
Neubauförderung mit ambitionierten Klimaschutzzielen
Insgesamt stehen 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Neubauförderung zur Verfügung. 750 Millionen Euro entfallen auf das Programm „Klimafreundlicher Neubau“, 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, das im Juni 2023 starten soll.
Das neue Programm leistet einen Beitrag dazu, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern, um die nationalen und die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Auf die Herstellung, Errichtung und die Modernisierung von Gebäuden entfallen 7 % der nationalen Treibhausgas-Emissionen (etwa 65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Hinzu kommen noch 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente von Zulieferern im Ausland. Die jährlichen CO2-Äquivalente-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren ergeben sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen des Bundesklimaschutzgesetzes.
Weitere Informationen:
https://www.bmwsb.bund.de/rl-bundesfoerderung-kfn
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/index.html
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