1. Oktober, 2024
KfW-Heizungsförderung: Erste Antragsteller können ab sofort ihre Zuschüsse abrufen
Selbstnutzende Einfamilienhausbesitzer können die digitalen Nachweise für die Zuschuss-Auszahlung einreichen
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Es gibt neues in der KfW-Heizförderung! Bisher konnten nur Förderanträge gestellt werden. Seit dem 30. September 2024 können Einfamilienhausbesitzer die ihr Haus selbst bewohnen nun auch die Auszahlung ihrer Zuschussförderung veranlassen.
Wer eine Zuschusszusage für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung von der KfW erhalten und die Maßnahme bereits umgesetzt hat, kann nun die für die Prüfung und Auszahlung erforderlichen Nachweise digital im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird der Zuschuss überwiesen. Die Überweisung erfolgt in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats der Nachweisprüfung.
Damit stellt die KfW einen digitalen, weitestgehend automatisierten Online-Prozess für die Beantragung, Zusage, Nachweiseinreichung und Prüfung in der Heizungsförderung für die erste Antragstellergruppe bereit. Für alle anderen privaten und gewerblichen Antragsteller, die bei der KfW bereits Förderanträge für klimafreundliche Heizungen stellen können, wird sukzessive die Möglichkeit zur Nachweiseeinreichung eingerichtet werden.
Der febis-Förderservice unterstützt bei Antrag und Nachweisen
Egal ob private Antragsteller oder Unternehmen, der febis Förderservice unterstützt dabei, die KfW-Heizungsförderung sicher und problemlos zu beantragen und nach dem Einbau der neuen Heizung abzurufen. Von der Erstinformation und Beratung über unsere Förderhotline (06190 / 92 63 – 433) bis zum Erstellen der Bestätigung zum Antrag (BzA) bei der Antragstellung. Der Förderservice beinhaltet auch die Vorbereitung der Nachweiseinreichung, Komplementierung und Prüfung der Nachweisunterlagen inkl. Bereitstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) unter unterstützt so eine möglichst zügige Zuschussauszahlung.
Beantragte Förderungen mit Zusage sind reserviert!
Grundsätzlich gilt: Für Hauseigentümer, die eine Zuschusszusage zur Förderung ihres Heizungsaustauschs von der KfW erhalten haben, sind die Fördermittel reserviert. Für die Umsetzung der Maßnahme haben sie ab dem Datum der Zusage 36 Monate Zeit. Für die Auszahlung der Förderung müssen die erforderlichen Nachweise digital bei der KfW eingereicht werden.
Fördergeldservice Heizungsmodernisierung
für Holz- oder Pelletheizung, Wärmepumpe, Solarthermie oder Anschluss an Fernwärme