12. Januar, 2023
Klimaschutzprogramm 2023 in Schleswig-Holstein startet
Landeszuschüsse für Erneuerbare-Energien-Heizungen und PV-Balkonanlagen
Bild: © Michael Gaida -Pixabay
Schleswig Holstein startet sein Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger 2023. Durch die Förderung sollen Hauseigentümer bei Vorhaben zum Heizen mit Erneuerbaren Energien sowie zur Steigerung der Energieeinsparung unterstützt werden.
Die neuen Förderrichtlinien stehen und wurden bereits veröffentlicht. die Antragstellung wird ab dem 16. Januar 2023 online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein möglich sein.
Zuschüsse für nicht fossile Heizungen
- Wärmepumpe: 2.000 € Zuschuss
- Solarkollektoren: 900 € Zuschuss
- Biomasseheizungen: 900 €
- Anschluss an ein Wärmenetz: 500 €
Die Heizungszuschüsse können mit den Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) kombiniert werden. Dabei sind die Fördervoraussetzungen beider Programme und auch die Kumulationsbedingungen beider Richtlinien zu beachten.
200 € Zuschuss für steckfertige PV-Balkonanlagen
Die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-(PV)- Balkonanlagen mit Wechselrichter mit einer Mindestleistung von 250 W bis 600 W werden bezuschusst. Anträge für den Zuschuss von 200 € können Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein stellen, soweit keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der geförderten Anlage ausgeübt wird. Pro Haushalt ist nur ein Förderantrag zulässig. Als Mieter muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.
Diese Fördervoraussetzungen müssen unter anderem eingehalten werden
- Die Geräte müssen über ein CE-Kennzeichen verfügen und per Konformitätserklärung den Vorgaben der VDE-ARN 4105 entsprechen.
- Es werden lediglich Neuanschaffungen gefördert, keine gebrauchten Gegenständen und auch keine Zubehörteile oder Umbausätze. Das Datum des Kaufvertrages bzw. der verbindlichen Bestellung muss nach dem Datum des Inkrafttretens der Richtlinie liegen.
- Die Installation und der Betrieb steckerfertiger PV-Balkonanlagen an Endstromkreisen muss nach der DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Für den Anschluss an Endstromkreise sind Energiesteckvorrichtungen nach DIN VDE V 0628-1 „Wieland-Stecker“ erforderlich.
- Die Geräte müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert werden.
- Für den erzeugten PV-Strom darf keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden.
Weitere Zuschüsse für PV-Batteriespeicher und Wallboxen sind angekündigt
Voraussichtlich ab Sommer 2023 sollen in einer zweiten Stufe der Förderung auch stationäre Batteriespeichersysteme und Wallboxen an Mehrfamilienhäusern gefördert werden.
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