16. März, 2026
Neubauförderung – Deutliche Zinssenkung im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau
Bundesbauministerium und KfW verbessern Förderkonditionen für Klimafreundlichen Neubau

Bild: © KfW-Archiv / Stephan Sperl
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW verbessern die Konditionen für die Neubauförderung im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ deutlich. Der Kreditzins für die im Rahmen dieses Programms befristet wiederaufgenommene Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards sinkt auf einen Signalzinssatz von ab 1% effektiver Jahreszins (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung): Private und gewerbliche Investoren können die aus Mitteln des Bundes verbilligten KfW-Darlehen zu den neuen, verbesserten Konditionen über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.
Signalzinssatz ab 1% für befristete Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards
Effizienzhaus-55-Förderung:
Der Kreditzins für die befristete Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards sinkt auf einen Signalzinssatz von ab 1% effektiver Jahreszins (bei 10 Jahren Laufzeit & 10 Jahren Zinsbindung).
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Effizienzhaus 55-Förderung ist, dass die Bauprojekte bereits geplant sind und eine Baugenehmigung vorliegt. Seit Wiederaufnahmen Mitte Dezember vergangenen Jahres wurden bereits rund 17.000 neue Wohneinheiten gefördert.Effizienzhaus-40-Förderung:
Eine Zinssenkung zum 2. März 2026 gibt es auch bei der Förderung des „Effizienzhauses 40“ im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (0,6% effektiver Jahreszins. bei 10 Jahren Laufzeit & 10 Jahren Zinsbindung). Die Darlehenszinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt.
Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt:
„In Deutschland besteht ein dringender Bedarf an zusätzlichen Wohnungen. Gemeinsam mit dem Bauministerium setzen wir einen weiteren, wichtigen Impuls für eine Beschleunigung im Wohnungsbau: Wir senken die Zinsen für klimafreundliches Bauen deutlich und sorgen so dafür, dass sich Wohnungsneubau finanziell besser rechnet. Die im Dezember befristet wiederaufgenommene Förderung des Effizienzhauses 55 gibt es zu einem Signalzins ab 1%. Höhere energetische Standards im Neubau werden mit noch niedrigeren Zinsen unterstützt. Von der Förderung profitieren Investoren, Mieter und die Gesellschaft – durch günstigere Kreditkosten, dauerhaft geringere Wohnnebenkosten, mehr bezahlbaren Wohnraum und positive Effekte für das Klima.“
Zuschüsse für Kommunen steigen
Auch für kommunale Gebietskörperschaften gelten ab März 2026, bessere Förderkonditionen für klimafreundliche Neubauvorhaben: Die Höhe der Zuschüsse wird angehoben.
Klimafreundliches Wohngebäude
10% Zuschuss
max. förderfähige Kosten je Wohneinheit: 100.000 EuroKlimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
10% Zuschuss
max. förderfähige Kosten je Wohneinheit: 150.000 EuroKlimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment
10% Zuschuss
max. förderfähige Kosten je Wohneinheit: 100.000 EuroEffizienzhaus 55 – Wohngebäude
7,5% Zuschuss
max. förderfähige Kosten je Wohneinheit: 100.000 Euro
Neben Wohngebäuden ist auch der klimafreundliche Neubau von Nichtwohngebäuden förderfähig. Die Förderung ist von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln abhängig, die die KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die detaillierten Produktbedingungen und tagesaktuellen Zinskonditionen sind auf der KfW-Homepage abrufbar unter www.kfw.de/297 sowie www.kfw.de/498.
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Die KfW bietet weitere Neubauprogramme für Wohneigentum und Familien. Oftmals können Programme miteinander kombiniert werden um den Förderanteil zu erhöhen. Und nicht nur der Staat fördert. In unserer Förderdatenbank foerderdata sind über 775 Neubauförderungen für Wohngebäude erfasst. Förderungen von Bund, den Bundesländern und von Städten und Gemeinden. Finden Sie die Förderungen, die für Ihren Wohnort in Frage kommen einfach und schnell über unsere kostenlose Förderauskunft.
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