2. Juni, 2023

Neues Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“

Staatliche Kredite für Wohneigentum ab 1. Juni 2023 über die KfW

 

Bild: © Bild von Pexels auf Pixabay

Zum 1. Juni 2023 startet das staatliche Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“. Mit Programmstart stehen 350 Millionen Euro bereit, um die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen. Das Bundesbauministerium unterstützt mit dem neuen Programm vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei, sich den Traum von Eigenheim zu erfüllen. Der Neubau und der Kauf von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum kann mit einem zinsgünstigen Kredit über die KfW-Förderbank finanziert werden, wenn des Hauses klimafreundlich ist und der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“ erfüllen.
  • Maximal eine Wohneinheit wird gefördert.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder kaufen wollen. Darunter fallen alle natürlichen Personen als alleinige Antragsteller oder förderfähige Haushalte.
  • Fördervoraussetzungen für Antragsteller sind: Der Antragsteller muss zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben.
    Im Haushalt muss mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet sein, das zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren ist und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von maximal 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten.

 Welche Förderkonditionen gibt es?

Die Förderung erfolgt als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung.

Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben. Die Laufzeit beträgt 4-35 Jahre, die Zinsbindung maximal 10 Jahre. Der Zinssatz richtet sich nach der Laufzeit und liegt zum Programmstart rund drei Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau. laut Bundesregierung sind für eine Familie mit zwei Kindern Ersparnisse von insgesamt mehr als 40.000 Euro möglich.

Kreditbeträge für Familien mit 1 oder 2 Kindern:

  • Klimafreundliches Gebäude: 140.000 Euro
  • Klimafreundliches Gebäude mit QNG: 140.000 Euro

Kreditbeträge für Familien mit 3 oder 4 Kindern:

  • Klimafreundliches Gebäude: 165.000 Euro
  • Klimafreundliches Gebäude mit QNG: 215.000 Euro

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Förderkredit ist über eine Bank oder einen Finanzierungspartner zu beantragen. Das kann die Hausbank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bau­spar­kasse oder Versicherung. Die Nutzung des Förderprogramms muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungs­verträgen oder dem Kauf­vertrag mit der Bank geklärt und der Förderkredit im Vorfeld beantragt werden.  Dabei sollten immer die Bearbeitungszeiten von Bank und KfW einkalkuliert werden.

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