4. September, 2024
Neues Hauskauf-Programm für Familien
KfW startet Förderprogramm „Jung kauft Alt“
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Für viele Familien stellt sich bei der Suche nach einem Eigenheim die Frage: Neu bauen oder ein altes Haus modernisieren? Wenn`s nach der Bundesregierung geht, soll diese Entscheidung in Zukunft öfters auf die Bestandsimmobilie fallen. Dazu startet Anfang September 2024 ein neues Hauskauf-Programm. Das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb). richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie in schlechtem Energiestandard kaufen und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren und danach selbst zu nutzen.
Die Förderkonditionen des neuen Hauskauf-Programms für Familien im Überblick
Die Kosten für den Immobilienkauf können je nach Anzahl der Kinder über einen günstigen Förderkredit von bis zu 150.000 € finanziert werden. Förderfähig sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.
Das maximale Haushaltseinkommen darf 90.000 € bei einem Kind, zuzüglich 10.000 € je weiteres Kind, nicht überschreiten.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt für das Förderprogramm Mittel zur Zinsverbilligung bereitstellt. Somit kann die KfW den Förderkredit ab 0,25% effektivem Jahreszins anbieten. Beispielsweise für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt der Zinssatz aktuell 1,51% effektiv.
Anzahl Kinder | max. Haushaltseinkommen | max. Kreditbetrag |
---|---|---|
1 | 90.000 € | 100.000 € |
2 | 100.000 € | 125.000 € |
ab 3 | 110.000 € + 10.000 € für jedes weitere Kind | 150.000 € |
Die Energetische Sanierung nach dem Kauf ist Fördervoraussetzung
Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung anhand eines vorliegenden Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa der Sanierungsfahrplan für eine höherer Förderung für die Modernisierung der Gebäudehülle (Dach, Wand, Fenster) oder die Heizungsförderung, für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.
Katharina Herrmann von der KfW begrüdet die verpflichtende Sanierung beim Programmstart: „Die verbindliche energetische Sanierung der Altbauten sorgt für eine Reduktion des Energieverbrauchs im Wohngebäudebestand insgesamt – und nutzt damit nicht nur dem eigenen Geldbeutel, sondern auch dem Klima.“
80% Zuschuss
Individueller Sanierungsfahrplan
Unabhängige Energieberatung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
15%-20% Zuschuss
Fördergeldservice Gebäudehülle
Komplettservice für die Beantragung der staatlichen Fördergelder zur Wärmedämmung von Dach, Fassade, Keller
30%-70% Zuschuss
Fördergeldservice Wärmepumpe
Alle notwendigen Bestätigungen vom Energieeffizienz-Experten für den Förderantrag bei der KfW und zum Abruf der Fördergelder