12. März, 2024

NRW stellt in 2024 weniger Fördergelder für Photovoltaik bereit

progres.nrw kürzt Förderschwerpunkte

Bild: © – von krungchingpixs stock.adope.com

Mit einem starken Fokus auf klimaschonende Wärmequellen wie Erdwärme, Abwasserwärme und Sonnenenergie, setzt Nordrhein-Westfalen sein Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik fort. Ab sofort können Hauseigentümer, Unternehmen und Kommunen wieder Anträge für Fördermittel stellen. Das Land NRW stellt insgesamt mehr als 11,5 Mio. € zur Verfügung, um die Wärmewende zu beschleunigen.

Die Förderungen im Überblick:

  • Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
    Gefördert werden bis zu 90 €/m² Bruttokollektorfläche pro zehn Quadratmeter beheizter Wohn- oder Gewerbefläche.

  • Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
    Gefördert werden Brunnenbohrungen, Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren mit maximal 100.000 € je Gebäude und Standort.

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
    Gefördert werden zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
    im Neubau maximal 1.000 € je Wohneinheit
    im Gebäudebestand maximal 2.000 € je Wohneinheit

  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
    Gefördert werden z. B. Abwasserwärme oder Abwärme aus industriellen Prozessen, die in ein Netz für die Wärmeversorgung eingespeist wird.
    Das Land unterstützt Anlagen von Unternehmen oder Kommunen mit bis zu 100.000 €.

  • Fortbildungslehrgänge durch die Bildungsprämie Wärmepumpe
    Für Fachbetriebe im Bereich Sanitär und Heizung sowie Kälte- und Klimaanlagen werden Fortbildungen mit maximal 1.500 € je Beschäftigtem gefördert.

Die finanzielle Förderung für die folgenden Fördergegenstände kann aufgrund der angespannten Haushaltslage vorerst nicht weitergeführt werden:

Die finanzielle Förderung für die folgenden Fördergegenstände kann aufgrund der angespannten Haushaltslage vorerst nicht weitergeführt werden:

  • Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden
  • Freiflächen-Photovoltaikanlagen
  • Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen
  • Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
  • Förderung von Fassaden-Photovoltaik
  • Förderung von Carports mit Photovoltaik-Dach
  • Förderung der Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen PV-Anlage
  • Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
  • Förderung von Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen
  • Wasserkraftanlagen

Alle Fördergegenstände und Details zum Förderprogramm finden Sie hier.