15. Mai, 2023

Schleswig-Holstein zahlt Zuschuss zum Einbruchschutz

Bis zu 1.550 € Zuschuss bei der IB.SH beantragen

Bild: © Mohamed Hassan – pixabay.com

Seit 15. Mai 2023 können wieder Förderanträge für das „Zuschussprogramm Einbruchschutz für selbstgenutztes Wohneigentum und selbstgenutzte Mietwohnimmobilien im Bestand“ bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden.

Mit der Landesförderung unterstützt Schleswig-Holstein private Eigentümer oder Mieter einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie bei Maßnahmen zur Sicherung ihres Hauses gegen Einbrecher.  Förderfähige Investitionen zwischen 500 € und 1.000 € werden mit 20 % bezuschusst. Fällt die Investition höher aus, werden die förderfähigen Kosten von 1.001 € bis zu 10.000 € mit 15% gefördert. Maximal werden 10.000 € je Objekt gefördert. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.

  1. Zuschuss beantragen
    Der Zuschuss kann ab 15. Mai 2023 beantragt werden. Antragstellung und Bewilligung der IB.SH müssen unbedingt vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Einbau, Installation und Inbetriebnahme müssen dann durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
  2. Zuschuss abrufen
    Die Auszahlung erfolgt nach der Fertigstellung und kann nur erfolgen, wenn die Umsetzung der Maßnahme mit einem Verwendungsnachweis belegt wird, der auch die Fachunternehmererklärung beinhaltet. Der Auszahlungsantrag muss bis zum 15.12.2023 gestellt werden.

Die Beratung zur Förderung sowie eine erste Vorprüfung erfolgt in erster Linie durch die Haus & Grund Ortsvereine und den Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V.. Ausgeschlossen von der Förderung sind Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäusern und Einliegerwohnungen.

Diese Anschaffungen werden u.a. bezuschusst

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 oder besser
  • Einbau einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (z.B. Terrassenelemente) der Widerstandsklassen RC2 oder besser
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren z. B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser, Bandseitensicherungen, Einsteckschlössern, Einsteckschlössern mit Mehrfachverriegelungssystemen, Profilzylindern, Schutzbeschläge
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen in Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen mindestens der Widerstandsklasse RC 2
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
  • Damit verbundener Einbau von baugebundenen Assistenzsystemen: Bild-/Gegensprechanlage (z. B. mittels Videotechnik), Kamerasystem, baugebundenes Not- und Rufsystem, Bewegungsmelder, Anwesenheits- und erweiterte Präsenzmelder, Türkommunikation, Beleuchtung, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten, präsenzabhängige Zentralschaltung definierter Geräte bzw. Steckdosen

mehr zum Programm

Förderantragsservice Wärmepumpe

Fördergeldsuche für Modernisierung, Einbruchschutz, Barrierefreiheit

Jetzt die passende Förderung zum Einbruchschutz unter Umbau/Ausbau finden.