30. April, 2024

Solarpaket I – Neue Regeln für Balkonkraftwerke und Photovoltaik-Anlagen

Mehr Photovoltaik und weniger Bürokratie

Bild: © Filip – stock.adobe.com

Erneuerbare Energien und vor allem PV-Strom sollen beliebter werden und unbürokratisch genutzt werden können. So der Plan der Bundesregierung. Eine Förderung für Anlagen deutscher Photovoltaik-Hersteller wird es jedoch nicht geben.

Das Solarpaket I hat nun sowohl Bundestag als auch Bundesrat passiert. Mit neuen Regeln soll der Ausbau von Solarenergie deutlich beschleunigt werde. Die Nutzung von Photovoltaik auf Gebäuden soll durch verschiedene, im Solarpaket 1 gebündelte Maßnahmen gestärkt werden. Während kleine Dachanlagen im privaten Bereich im Jahr 2023 einen Boom verzeichneten, sollte das Potenzial größerer Dächer, insbesondere im Gewerbe und auch auf Mehrfamilienhäusern, zukünftig noch stärker genutzt werden.

Weiterer Schwerpunkt des Solarpakets: Ein Balkonkraftwerk soll für Mieter zukünftig eine gängige Lösung darstellen. Doch auch nach Verabschiedung des Solarpakets gibt es weiter Unklarheiten für Balkonkraftwerksbetreiber bei Kauf und Installation. Den für Steckersolaranlagen gilt: Trotz Solarpaket gilt es abzuwarten. Die „Steckerfrage“ und technische Details der Anlagen bis 800 Voltampere werden rechtlich in technischen Normen geregelt. Der Norm-Entwurf für steckerfertige Solaranlagen lässt allerdings auf sich warten und wird frühestens für Anfang Mai 2023 erwartet. Das Verfahren dauert dann voraussichtlich nochmal weitere zwei Monate, bevor die Norm verabschiedet wird und Hersteller sich darauf berufen könnten.

Balkonkraftwerke einfacher nutzen

Das Ziel: Mit dem Solarpaket I soll Balkon-PV entbürokratisiert werden. Balkon-PV-Anlagen sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden. Hierfür entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.

Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll auch dann möglich sein, wenn bei dem Betreiber bislang noch kein Zweirichtungszähler eingebaut wurde. Daher werden bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers übergangsweise alte rückwärtsdrehende Zähler geduldet.

Mit dem Solarpaket entfällt zwar die bislang rechtliche Beschränkung auf maximal 600 Voltampere für die meisten Steckersolaranlagen. Stattdessen wird eine eigene Geräteklasse eingeführt, die für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Grenze auf maximal 800 Voltampere bei höchstens 2 Kilowatt installierter Leistung kennt. Anbieter von Wechselrichtern haben bereits die Möglichkeit vorgesehen, per Software von der bisher in Deutschland erlaubten Steckdosen-Einspeise-Obergrenze auf die international gängigen 800 Voltampere (VA) umzuschalten.

Für die rechtlich unbedenkliche Stromeinspeisung für den eigenen Verbrauch aus Kleinsolaranlagen mit mehr als 600 Voltampere fehlt aber auch mit dem Solarpaket weiterhin eine wichtige technische Norm: Ziel des Solarpakets ist es, Balkon-PV an normalen Steckdosen zu ermöglichen. Die „Steckerfrage“ und technische Details der Anlagen werden in technischen Normen geregelt, die derzeit durch den VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (genauer DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE) überarbeitet wird. Bisher müssen Hersteller individuell nachweisen, dass ihre Bauteile sicher sind. Werden verschiedene Bauteile zu einer Anlage kombiniert, muss ein Elektriker die Steckersolaranlage abnehmen. Ansonsten können Betreiber Sicherheits- und Haftungsrisiken ausgesetzt sein. Der Normen-Entwurf soll die wesentlichen Fragen klären, etwa, ob ein Schutzkontaktstecker ausreichend sicher sein ist oder ein Wieland-Stecker Pflicht sein sollten.

Ausbau von PV auf Gewerbedächern stärken

  • Für größere Solaranlagen ab 40 Kilowatt (kW) auf Dächern wird die Förderung um 1,5ct/kWh angehoben als Reaktion auf die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten
  • Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 200 kW, die bisher der Direktvermarktungspflicht unterliegen, können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben. Hiervon profitieren insbesondere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch, für die sich die Direktvermarktung heute nicht lohnt.
  • Ein Anlagenzertifikat soll zukünftig erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein. Unterhalb dieser Schwellen soll ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichen.

Photovoltaik auf Wohngebäuden vereinfachen und Teilhabe stärken

  • Ein neues Modell „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ soll eingeführt werden und eine bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes ermöglichen. Die Weitergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenständig fortbestehenden Mieterstrommodell keine zusätzliche Förderung der in diesem Modell innerhalb des Gebäudes genutzten Strommengen vorgesehen. Die Überschusseinspeisung in das Netz wird wie gewohnt nach dem EEG vergütet. Nebenanlagen des Gebäudes können für die Installation der PV-Anlage ebenso genutzt werden wie Stromspeicher zur Zwischenspeicherung des Stroms.
  • Mieterstrom vereinfachen: Der Mieterstrom wird in Zukunft auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt. Durch eine Vereinfachung in den Regeln zur Anlagenzusammenfassung werden zudem unverhältnismäßige technische Anforderungen vermieden, die bislang in Quartieren häufig ein Problem darstellten.
  • Strommengen für Wechselrichter einfach abrechnen: Die sehr geringen Stromverbräuche, welche bei Volleinspeiseanlagen für den Wechselrichter anfallen, sollen zukünftig unbürokratisch abgerechnet werden können. Bisher waren dazu oft separate Stromlieferverträge erforderlich, die hohe, als unverhältnismäßig empfundene, Kosten zur Folge hatten. Nun wird die Möglichkeit geschaffen, die Strommengen unter bestimmten Voraussetzungen über einen bereits bestehenden Stromliefervertrag mit abzurechnen.
  • Dachanlagen bei Bedarf unbürokratisch repowern: Auch für Dachanlagen werden die Regelungen für umfangreiche Erneuerungen von bestehenden Anlagen deutlich verbessert, um z.B. den Einsatz von effizienteren Modulen unabhängig von dem Vorliegen eines Schadens an den einzelnen Modulen zu ermöglichen. Für Freiflächenanlagen wurde der Ersatz von Modulen bereits im Jahr 2022 neu geregelt

Auch wenn sich das Solarpaket 1 in Sachen Förderung zurückhält.
Wer Photovoltaik nutzen möchte, sollte sich vorab über Fördermöglichkeiten informieren.

Nicht nur der Bund fördert. In Deutschland gibt es über 800 Fördermöglichkeiten für Photovoltaik. Je nach Programm fördern Bund, Bundesländer, Landkreise, Städte und Kommunen sowie Energieversorger den Einsatz von Photovoltaik und PV-Batteriespeichern für verschiedenste Bereiche. Eine kostenlose Förderabfrage unter https://foerderdata.de/foerdergeldsuche-gebaeude/ bringt schnell Aufschluss über die aktuell am Standort verfügbaren Programme. Wer Photovoltaik speziell für die E-Mobilität nutzen möchte kann die extra dafür eingerichtete Fördersuche unter https://foerderdata.de/foerdergeldsuche-e-mobilitaet/ nutzen.

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