29. November, 2024
Staatliche Heizungsförderung für Kommunen
Seit 27. November 2024 können Kommunen Anträge im KfW-Kundenportal stellen
Bild: © KfW-Bildarchiv – Stephan Sperl
Seit Ende Februar öffnet die KfW die Antragstellung für die Heizungsförderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) schrittweise. Nun sind die Städte und Gemeinden an der Reihe um auch von der Heizungsförderung für Kommunen zu profitieren. Seit August 2024 konnten Kommunen im Rahmen einer Übergangsregelung Vorhaben des Heizungsaustauschs voranmelden und die Fördermittel zu reservieren. Seit 27. November 2024 steht nun auch das KfW-Kundenportal für die Antragstellung bereit.
Kommunen können den Zuschuss in Höhe von 30% für klimafreundliche Heizungen beantragen, für effiziente Wärmepumpen erhöht der Innovationsbonus die Förderung auf 35%. Die förderfähigen Ausgaben richten sich je nach der Anzahl der von der Modernisierung betroffenen Wohnungen in Wohngebäuden oder der Größe eines Nichtwohngebäudes und deren Nettogrundfläche.
Der BEG-Zuschuss kann mit vorliegenden Lieferungs-/Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung beantragt werden. Verträge müssen eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten. Für die Antragstellung im KfW-Kundenportal wird unter anderem die Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt. Die BzA kann im Fördergeldservice angefordert werden. Von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt und mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für das KfW-Kundenportal bereitgestellt, können Kommunen die staatliche Heizungsförderung sicher beantragen.
Ab dem Tag der Zusage haben Kommunen wie alle anderen Antragsteller 36 Monate Zeit die Heizungsmodernisierung umzusetzen. Nachweise zur Auszahlung der Förderung für kommunale Vorhaben sollen nach Information der KfW voraussichtlich ab Juni 2025 eingereicht werden können.
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