29. Oktober, 2024

Start der Neubauförderung für klimafreundlichen und kostengünstigen Wohnungsbau

Mit Begrenzung der Baukosten zu bezahlbarem Wohnraum

der Bau von Wohngebäuden wird gefördert

Bild: © sommart – stock.adope.com

Knapper Wohnraum und teure Mieten in den Städten sowie teure Grundstücks- und steigende Neubaukosten im Wohnungsbau. Als Antwort der Regierung stellt die KfW ab sofort eine neue Förderung für den Neubau oder den Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland bereit. Die Fördergelder für das neue Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (KNN) können als zinsvergünstigter Förderkredit bei der KfW beantragt werden. Die Gelder kommen vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Bis zum Ende des Jahres 2024 stehen noch 350 Mio. € für das Programm zur Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Mrd. €.

Schon beim Wohnungsbautag im April 2024 schlug ein Branchen-Bündnis wegen der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt Alarm, über 800.000 Wohnungen fehlten. Mit dem neuen Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment soll nun die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt werden. Im Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit soll neuer Wohnraum geschaffen werden, der nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaangepasst ist.

Das wichtigste zur Neubauförderung im Überblick

Wer kann Anträge stellen?

Das Förderprogramm steht allen offen, die in klimafreundliche und flächeneffiziente Neubauten investieren: Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) und Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen und kommunale Unternehmen oder auch gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.

Welche Förderung gibt es?

Gefördert werden der Bau oder Erstkauf einschließlich anfallender Nebenkosten über einen zinsgünstigen KfW-Kredit in Höhe von bis zu 100.000 € je Wohneinheit. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund 2,0 % liegen. Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es seit 1. Oktober 2024 zu einem Zinssatz von rund 1,0 %.

Welche Fördervoraussetzungen gilt es einzuhalten?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind zum einen die Einhaltung der energetischen Standards. Ein Wohngebäude erreicht die geforderte Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment“ wenn es:

  • die Effizien­zhaus-Stufe 55 oder 40 erreicht

  • in seinem Lebens­zyklus so wenig CO2 aus­stößt, dass die An­forderung an die Treib­hausgas­emissionen im Gebäude­lebens­zyklus erfüllt werden

  • keinen Wärme­erzeuger auf Basis fossiler Energie oder Bio­masse eingebaut sind

Zum anderen gelten weitere Anforderungen an Baukosten und Flächenverbrauch. Die im Programm geforderte Kostenobergrenze ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt wird und vom aktuellen Baupreisindex. Beispielsweise gilt es einzuhalten:

  • eine Mindest­anzahl an Wohn­räumen in Ab­hängig­keit von der Wohn­fläche

  • die Einhaltung von Grenzwerten aus­gewählter gebäude­bezogener Kosten im Gebäude­lebens­zyklus

Bundesbauministerin Klara Geywitz erklärt den Aufbau des Programms wie folgt:

Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. Wir gehen bei diesem Programm nicht über das Thema Energiestandard, sondern schauen uns das Haus von der Entstehung bis zum Betrieb an. Ziel ist es, möglichst viel „Graue Energie“ vom Beginn bis zum Betrieb zu sparen. Dabei immer im Blick: die Baukosten. Wer die guten Fördermöglichkeiten von KNN in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er den Baukostenrahmen und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhält. Damit wollen wir einen Anreiz auch in Richtung Wirtschaft setzen, Bau- und Kaufwilligen Angebote zu machen, preisgünstig und qualitativ anspruchsvoll zu bauen. Und, ganz wichtig, wie die Baukosten eingehalten werden, entscheiden die Bauherren.“

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Bereits im Vorfeld und vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag sollten alle Punkte zur Förderung und Finanzierung mit dem Finanzierungspartner geklärt werden. Um den Förderkredit bei einer Bank oder einem Finanzierungspartner zu beantragen, wird eine Bestätigung (BzA) vom Energieeffizienz-Experten benötigt. Beim Kauf eines Neubaus stellt diese Bestätigung in der Regel der Bauträger aus.

Sobald die Zusage der KfW vorliegt, sind die Fördergelder fürs Neubauvorhaben reserviert. Damit kann der Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner geschlossen werden, das Bauvorhaben starten und Liefer- und Leistungsverträge unterzeichnet oder die Immobilie gekauft werden.

Ist der Neubau errichtet und fertiggestellt, muss der Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) bei der KfW einreichen. Damit wird nachgewiesen, dass das geförderte Bauvorhaben wie geplant und unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen realisiert wurde.

Wie sieht es mit einer Förderung für den Neubau kostengünstiger Nichtwohngebäude aus?

Auch für Nichtwohngebäude gibt es Fördermöglichkeiten im Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Details zur Förderung für Nichtwohngebäude sind unter www.kfw.de/596 einsehbar. Kommunen erhalten einen Zuschuss, der direkt bei der KfW beantragt wird. Nähere Informationen hierzu finden Kommunen unter www.kfw.de/498 oder www.kfw.de/499.

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