12. November, 2024
Übergangsregelung für die Heizungsförderung läuft zum 30.11.2024 ab
Wer jetzt die Förderung bei der KfW beantragen sollte
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Die Übergangsregelung für die Heizungsförderung läuft zum 30.11.2024 aus. Wir fassen zusammen, für welche Projekte es sich lohnt, die Bestätigung zum Antrag (BzA) noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist beim Förderservice anzufordern.
Übergangsregelung für die KfW-Heizungsförderung gilt nur noch bis zum 30.11.2024
Seit September 2024 muss die KfW-Heizungsförderung beantragt werden, bevor die Heizung eingebaut wird. Heizungssanierungen, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 beauftragt wurden, fallen unter die Übergangsregelung. Für diese Vorhaben kann der Antrag noch nachträglich, spätestens aber bis zum 30.11.2024 durch den Kunden bei der KfW gestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Heizungsmodernisierung schon umgesetzt wurde oder noch umgesetzt werden soll.
Im febis Förderservice werden die erforderlichen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und zum Nachweis für die Auszahlung (BnD) erstellt. Unser Support über die Förderhotline sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für das KfW-Kundenportal vereinfachen es Antragstellern, sich den Zuschuss einfach und schnell zu sichern.
Die Übergangsfrist gilt für Heizungssanierungen:
In Bestandsgebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sind
Die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 beauftragt wurden
Der neue Wärmeerzeuger beim BAFA als förderfähig gelistet ist
Die Heizungsmodernisierung den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B beinhaltet (Nachweis über VdZ-Formular)
30%-70% Zuschuss – es lohnt sich!
Im Rahmen der KfW-Heizungsförderung wird der Einbau energieeffizienter Heizungen (v. A. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie-Anlagen und Anschlüsse an Fernwärme) mit einem Zuschuss von 30% bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben gefördert. Für die erste Wohneinheit heißt das bei 30% bis zu 9.000 € Zuschuss, bei 70% bis zu 21.000 €. Mit vorliegender Zuschusszusage können weitere Ausgaben der Maßnahme über den KfW-Ergänzungskredit zinsgünstig (aktuell ab 0,01%) finanziert werden.
Kalkulieren Sie die Bearbeitungszeit im Förderservice ein!
Förderfähige Vorhaben können über die Förderservice Checkliste im Förderservice eingereicht werden
Da der 30.11.2024 auf einen Samstag fällt und Antragsteller mit vorliegender Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Förderservice den Antrag noch selbst im KfW-Kundenportal stellen müssen, können im Förderservice folgende Eingänge bearbeitet werden:
- vollständige Dokumente per Fachbetriebsanbindung oder Mail müssen dem Förderservice spätestens bis Montag 25.11.2024 vorliegen
- vollständige Dokumente per Post können mit Eingang bei febis bis zum Freitag 22.11.2024 berücksichtigt werden
Fördergeldservice Heizungsmodernisierung
für Holz- oder Pelletheizung, Wärmepumpe, Solarthermie oder Anschluss an Fernwärme