12. November, 2024

Übergangsregelung für die Heizungsförderung läuft zum 30.11.2024 ab

Wer jetzt die Förderung bei der KfW beantragen sollte

 

Förderservice Heizung

Bild: © Marco2811 – stock.adobe.com

Die Übergangsregelung für die Heizungsförderung läuft zum 30.11.2024 aus. Wir fassen zusammen, für welche Projekte es sich lohnt, die Bestätigung zum Antrag (BzA) noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist beim Förderservice anzufordern.

Übergangsregelung für die KfW-Heizungsförderung gilt nur noch bis zum 30.11.2024

Seit September 2024 muss die KfW-Heizungsförderung beantragt werden, bevor die Heizung eingebaut wird. Heizungssanierungen, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 beauftragt wurden, fallen unter die Übergangsregelung. Für diese Vorhaben kann der Antrag noch nachträglich, spätestens aber bis zum 30.11.2024 durch den Kunden bei der KfW gestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Heizungsmodernisierung schon umgesetzt wurde oder noch umgesetzt werden soll.
Im febis Förderservice werden die erforderlichen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und zum Nachweis für die Auszahlung (BnD) erstellt. Unser Support über die Förderhotline sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für das KfW-Kundenportal vereinfachen es Antragstellern, sich den Zuschuss einfach und schnell zu sichern.

Die Übergangsfrist gilt für Heizungssanierungen:

  • In Bestandsgebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sind

  • Die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 beauftragt wurden

  • Der neue Wärmeerzeuger beim BAFA als förderfähig gelistet ist

  • Die Heizungsmodernisierung den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B beinhaltet (Nachweis über VdZ-Formular)

30%-70% Zuschuss – es lohnt sich!

Im Rahmen der KfW-Heizungsförderung wird der Einbau energieeffizienter Heizungen (v. A. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie-Anlagen und Anschlüsse an Fernwärme) mit einem Zuschuss von 30% bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben gefördert. Für die erste Wohneinheit heißt das bei 30% bis zu 9.000 € Zuschuss, bei 70% bis zu 21.000 €. Mit vorliegender Zuschusszusage können weitere Ausgaben der Maßnahme über den KfW-Ergänzungskredit zinsgünstig (aktuell ab 0,01%) finanziert werden.

Förderantragsservice Wärmepumpe

Fördergeldservice Heizungsmodernisierung

für Holz- oder Pelletheizung, Wärmepumpe, Solarthermie oder Anschluss an Fernwärme