1. Januar, 2023

Umweltbonus für E-Autos ab Januar 2023

Die Änderungen der Förderung für E-Fahrzeuge im Überblick

Bild: © Maksym Povozniuk – stock.adobe.com

Die Anzahl der E-Fahrzeuge auf deutschen Straßen steigt. 2023 wird voraussichtlich die Zwei-Millionen-Marke überschritten. Ausschlaggebend für viele Autofahrer: der lohnende Zuschuss fürs E-Fahrzeug. Der Kauf wurde bisher mit bis zu 9.000 € Zuschuss vom Staat und den Autoherstellern bezuschusst. Mit Jahresbeginn 2023 richtet die Bundesregierung die Förderung von Elektrofahrzeugen, den sogenannten Umweltbonus neu aus.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hierzu: „Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.

Die geplanten Änderungen werden nach und nach in Kraft treten. Der Förderantrag kann allerdings erst gestellt werden, sobald das Fahrzeug zugelassen ist. Das konkrete Datum des Antrags ist ausschlaggebend für die jeweils geltenden Förderbedingungen und die Höhe der Fördersätze. Die Lieferzeiten der meisten E-Modelle liegen derzeit unterhalb von zwölf Monaten. Bereits bestellte E-Fahrzeuge können damit in der Regel gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.

Das ändert sich ab Januar 2023
Der Umweltbonus konzentriert sich zukünftig ausschließlich auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge. Plug-In-Hybridfahrzeuge erhalten 2023 keine Förderung mehr. Der Bundesanteil der Förderung beträgt 4.500 € für E-Fahrzeuge mit Nettolistenpreis von bis zu 40.000 € und 3.000 € Zuschuss mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 € und 65.000 €.

Ab September 2023
Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt. Derzeit prüft das BMWK noch ob auch Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren können.

Ab Januar 2024
Der Bundesanteil der Förderung sinkt weiter auf 3.000 € für E-Fahrzeuge mit Nettolistenpreis von bis zu 45.000 €. Für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis von über 45.000 € entfällt der Umweltbonus in 2024 vollständig.

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