27. November, 2023

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Auswirkungen auf BAFA Förderprogramme

Förderstopp für Sanierungsfahrpläne, Energieberatungen, Wärmenetze und Energieeffizienz in der Wirtschaft

Bild: © Wolfgang Dirscherl – pixelio.de

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.

Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert:

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • BAFA – Elektromobilität – Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
  • Förderprogramm Serielle Sanierung
  • Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen
    (Kälte-Klima-Richtlinie)
  • Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen
    (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  • Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individueller Sanierungsfahrplan mit 80% Zuschuss

Unabhängige Energieberatung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Förderantragsservice Wärmepumpe

25% – 40% Zuschuss

Komplett-Service für die Beantragung der staatlichen Fördergelder für eine Wärmepumpe und individuelle Beratung zur Wärmepumpe im Altbau