27. August, 2024

Von neuen Heizungsförderungen profitieren ab sofort auch Vermieter und Unternehmen – BEG-Neuerungen zum 27.08.24

Heizungsförderung steht jetzt auch dritter Antragsstellergruppe zur Verfügung

Bild: © KfW-Bildarchiv – Stephan Sperl

Zum 27.08.24 stellt die Förderbank KfW Privatpersonen und Unternehmen neue Förderungen für den Heizungstausch zur Verfügung, die es bislang in der Form nicht gab. Bisher konnten ausschließlich private Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung die Heizungsförderung beantragen. Ab dem 27.08.24 können die Zuschüsse nun auch für vermietete Einfamilienhäuser beantragt werden. Vermieter einer Eigentumswohnung können den staatlichen Heizungszuschuss ebenfalls nutzen, wenn Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden. Auch Vertretende von Unternehmen sind ab dem 27.08.24 berechtigt einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für ihre Immobilien zu stellen. Wir erstellen im febis-Förderservice für alle nun beantragbaren Heizungszuschüsse Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA), Ihre Bestätigung nach Durchführung, (BnD) und geben Ihnen eine Schritt für Schritt-Anleitung fürs KfW-Kundenportal. Bei Fragen unterstützt Sie gerne unsere Förderhotline 06190 / 92 63 – 433.

Die neuen Förderprodukte im Überblick 

Privatpersonen

Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung erhalten Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland einen Zuschuss von 30 % bis zu 70% der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 % und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen wie den Effizienzbonus (plus 5%) für bestimmte Wärmepumpen oder den Emissionsminderungszuschlag (plus 2.500 €) für bestimmte Biomasseheizung zusammen. Diese Förderung steht sowohl für selbst genutzte als auch für vermietete Wohnungen und Wohnhäuser bereit. Für selbst genutzte Wohnungen und Wohngebäude kann die Heizungsförderung zusätzlich um den Klimageschwindigkeitsbonus (plus 20 %) sowie dem Einkommensbonus (plus 30%), allerdings auf maximal 70 % aufgestockt werden.

Kredit für Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt, jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Dieser Zuschuss darf dabei nicht länger als 12 Monate zurückliegen und nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und / oder des BAFA beantragt werden. Der Förderkredit ist ab 0.01 % effektivem Jahreszins und mit bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit für Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung erhältlich. Dadurch erhalten Kreditnehmende einen zusätzlichen Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 €.

Unternehmen

Zuschuss Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude
Für den Kauf und den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung erhalten Unternehmen, die Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland durchführen bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle erhalten antragsstellende Unternehmen einen zusätzlichen Effizienzbonus in Höhe von 5 % auf die förderfähigen Gesamtkosten oder einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € sofern die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die maximal förderfähigen Gesamtkosten richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten, wobei der Maximalbetrag bei der ersten Wohneinheit bei 30.000 € liegt. Jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit werden außerdem zur Verfügung gestellt.

Zuschuss Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude
Unternehmen, Auftragnehmer und andere Investoren, die Investitionsmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland durchführen, erhalten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung einen Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Effizienzbonus (5%) oder Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) können unter selbigen Voraussetzungen wie bei Wohngebäuden zusätzlich ausgezahlt werden. Die förderfähigen Gesamtkosten bei einer Nettogrundfläche bis 150 m² betragen pauschal 30.000 €. Ab einer größeren Nettogrundfläche ab 150 m² bis 400 m² erhalten Antragsstellende zusätzlich 200 € pro m². Ab 400 m² bis 1000 m² beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf zusätzlich 120 € pro m². Ist die Nettogrundfläche größer als 1000 m² werden zusätzlich 80 € pro m² ausgezahlt.

Kredit für Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude
Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt, jedoch noch nicht ausgezahlt wurde und nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des BAFA beantragt werden. Der Kreditbetrag des geförderten Vorhabens wird zu 100 % ausgezahlt und kann bis zu 5 Mio. € betragen. Das Darlehen kann in einer Summe oder aber in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich.

Förderantragsservice Wärmepumpe

Fördergeldservice Wärmepumpe

Komplett-Service für die Beantragung der staatlichen Fördergelder für eine Wärmepumpe und individuelle Beratung zur Wärmepumpe im Altbau

Förderantragsservice Wärmepumpe

Beratung zur Wärmepumpe

Persönliches Gespräch mit einem unserer Energieeffizienz-Experten zu den Grundfragen rund um den Einbau einer Wärmepumpe im Altbau und den aktuellen Fördermöglichkeiten.