Förderung für Wärmepumpen

Staatliche Fördermittel für die Heizungsmodernisierung

25% bis 40% Wärmepumpen-Förderung bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen

Öl- und Gasheizungen waren über viele Jahre hinweg der Goldstandard für die Beheizung von Wohngebäuden. Durch die Energiewende wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude der Ausbau klimaneutraler Strom- und Heizalternativen sowie die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bezuschusst. Durch staatliche Förderprogramme wird das Um- und Nachrüsten zur Elektrifizierung der Wärmeversorgung und gleichzeitigem Ausbau der regenerativen Stromversorgung gefördert. Für die staatliche Förderung für Wärmepumpen können Sie mit bis zu 40% Zuschuss rechnen, sofern Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Mit dem foerderdata Fördergeldservice prüfen wir Ihren Antrag, bevor er eingereicht wird, sodass Sie von maximalen Erfolgschancen profitieren können.

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Bis zu 40% Zuschuss

Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung konnten wir bereits Fördergelder in Höhe von über 300 Millionen Euro für über 70.000 Anträge beantragen.

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Wir unterstützen Sie bei den Herausforderungen, die mit einer Heizungsmodernisierung einhergehen.

Alles zu Wärmepumpen im Überblick – von der Vorplanung bis zu den Kosten

Inhaltsverzeichnis

Warum werden Wärmepumpen gefördert?

Um bis 2030 die Klimaziele erreichen zu können, muss die Strom- und Heizversorgung in Deutschland klimafreundlicher werden. Anders als Öl- oder Gasheizungen, die als Verbrennungsanlage von fossilen Brennstoffen hohe CO2-Werte aufweisen, greifen Wärmepumpenheizungen zu mindestens 65% auf kostenfreie, erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurück. Lediglich die verbleibenden 25% zum Betrieb des Heizungssystems werden aus elektrischer Energie bezogen. Um den flächenmäßigen Ausbau voranzutreiben, stellt der Bund mit dem BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Fördermittel zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur energetischen Sanierung von Altbauten bereit. Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 40% möglich.

Was kosten Wärmepumpenheizungen und für wen sind sie geeignet?

Voraussetzungen und Anschaffungskosten im Überblick

Ein umfassender Einblick in die Funktionsweise, die verschiedenen Anlagen-Arten und die Kosten für Anschaffung, Installation und Erschließung.

Was ist die BEG-Förderungen für Wärmepumpen?

Unter dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst. Die beiden Fördergeber BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Wärmepumpen-Förderung als Zuschuss für die Einzelmaßnahme zur Heizungsmodernisierung ist über BAFA möglich. Der Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen einer Effizienzhausförderung oder einem energieeffizienten Neubau wird über die Kreditförderung der KfW gefördert. Alternativ sind auch Wärmepumpen-Förderungen durch einen Steuerbonus und gesonderten Fördersätzen für den Heizungstausch möglich.

Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen stehen in Form von Zuschüssen, Krediten und Steuervorteilen zur Verfügung. Je nach Bundesland und Kommune stehen Ihnen neben den bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen auch regionale Fördermittel zur Verfügung.

BEG-Förderung für Wärmepumpen 2023

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterscheidet zwischen den Förderungen für Wärmepumpen für:

  • Einzelmaßnahmen BEG (EM)

  • Wohngebäude BEG (WG)

  • Nichtwohngebäude BEG (NWG)

  • Klimafreundlicher Neubau (KFN) – neues Förderprogramm ab März 2023

Für diese Anlagen ist unter Berücksichtigung der zusätzlichen Voraussetzungen eine Wärmepumpen-Förderungen möglich:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe (Luftwärmepumpe)

  • Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasserwärmepumpe)

  • Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärmepumpe)

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Technische Fördervoraussetzungen für die BEG-Förderung für Wärmepumpen 2023

Die Gesetzentwürfe der drei BEG-Richtlinien „Einzelmaßnahmen (EM), Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) für 2023 stehen. Weitere, vor allem technische Verschärfungen sollen in den kommenden Jahren sukzessive angepasst und verschärft werden.

  • Es handelt sich um eine Luftwärmepumpe, Wasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe.

  • Die Heizsysteme werden zur Beheizung der Räumlichkeiten und optional ergänzend zur Aufbereitung des Warmwassers verwendet. Die Warmwasseraufbereitung ist nicht verpflichtend.

  • Der Wärmeerzeuger verfügt über automatisiert netzdienlich aktivier- und betreibbare Schnittstellen, z.B. der Standards SG Ready oder VHP Ready.

  • Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz entspricht einem ETAs von min. 81%, je nach Anlage können auch höhere Werte erforderlich sein.

  • Die Wärmepumpen-Förderung gilt nur noch für geeignete Gebäude. Voraussetzung dafür ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7.

  • Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden. Heizsysteme müssen für eine Wärmepumpen-Förderung ebenfalls mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.

  • Für förderfähige Wärmepumpen mit erneuerbaren Energien (EE-Heizungen) müssen Wohneinheiten nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65% mit der erneuerbaren Energie beheizt werden. Die Vorgabe gilt für die Errichtung und Nachrüstung von Wärmepumpenheizungen und Biomasseanlagen, sowie bei der Nachrüstung bivalenter Systeme.

  • Zur Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Heizungsanlagen muss eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 durchgeführt werden. Vereinfachungen sind durch eine Leistungsbeschreibung oder über das Bestätigungsformular für Einzelmaßnahmen vom VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft) möglich.

  • Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A ist für eine BEG-Förderung von Wärmepumpen nicht mehr zulässig. Das Verfahren B ist verpflichtend und der Nachweis erfolgt gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft). Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen.

Wichtige Voraussetzung: ETAs (jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz)

Zur Bewertung der primärenergetischen Heizungseffizienz einer Heizungsanlage werden eingesetzte Energie und erzeugte Energie ins Verhältnis gesetzt. Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz kann genauere Werte liefern, da sie anders als die Werte der Jahresarbeitszahl keine Wertunterschiede zwischen Messort und Prüfstand (z.B. durch Nutzerverhalten, die Dämmung des Objekts und der Aufstellort) aufweist. Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz wird über den ηS-Wert angegeben und auf Basis von vier festgelegten Betriebspunkten für je eine in Europa vorkommende Klimabedingung errechnet. Für den Für den mitteleuropäischen Klimazonenbereich gelten die Messpunkte 20 °C, 25 °C, 30 °C und 35 °C Außentemperatur. Die Ergebnisse werden vorerst als SCOP (engl. Seasonal Coefficient of Performance), also als jahreszeitlicher Leistungskoeffizient angegeben. Dieser Wert ist genauer als der COP (engl. coefficient of performance), da er die Effizienz der Heizanlage auch unter wechselnden Außentemperaturen zum Ausdruck bringt.

  • Formel: ETAs (ηS) = Primärenergiefaktoren (PEF) der Antriebsenergie / SCOP

Anhand dieser Berechnung lässt sich bestimmen, wie viel kostenfreie Heizenergie aus Luft, Wasser und Boden stammt oder genauer: Wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde erzeugte Wärme benötigt wird.

Für die Primärenergiefaktoren gelten üblicherweise diese Werte:

  • PEF für strombetriebene Wärmepumpenheizung: 2,5

  • PEF für Wärmequellen mit Gasantrieb (Erdgas): 1,1

  • PEF für Gasheizungen mit Biomethan: 0,7

Art der Heizanlage ƞs bei einer Vorlauftemperatur von 35°C ƞs bei einer Vorlauftemperatur von 55°C
Wärmequelle Luft ab 2023: 135%
ab 2024: 145%
ab 2023: 120%
ab 2024: 125%
Wärmequelle Erdwärme ab 2023: 150%
ab 2024: 180%
ab 2023: 135%
ab 2024: 140%
Wärmequelle Wasser ab 2023: 150%
ab 2024: 180%
ab 2023: 135%
ab 2024: 140%
Sonstige Wärmequelle (z.B. Solarthermie) ab 2023: 150%
ab 2024: 180%
ab 2023: 135%
ab 2024: 140%

Wie läuft die Förderung für eine Wärmepumpe ab?

Angebot einholen

Holen Sie sich Angebote ein und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Investitionskosten. Warten Sie jedoch unbedingt mit der Beauftragung des Fachbetriebs und reichen Sie Checkliste und Angebot zuerst bei unserem Fördergeldservice ein. Wir prüfen, ob Sie für die Wärmepumpen-Förderung in Frage kommen bevor zusätzliche Kosten entstehen.

Förderantrag stellen

Nachdem Sie die benötigten Unterlagen bei uns eingereicht haben, übernehmen wir alles weitere für Sie. Sobald Ihr Förderantrag bewilligt wurde, wird die Förderung für eine Wärmepumpe für Sie reserviert. Dann können Sie Ihren Fachbetrieb beauftragen und mit den Maßnahmen der Heizungsmodernisierung starten.

Auszahlung der Fördergelder

Nach Durchführung der Neuinstallation bzw. des Heizungstausches und der Inbetriebnahme der Anlagen, schalten Sie einfach unseren Födergeldservice wieder ein. Wir starten dann mit dem Nachweis zur Auszahlung Ihrer reservierten Gelder aus der Wärmepumpen-Förderung.

Voraussetzungen und Verpflichtungen für Antragsteller

Verpflichtungen für Nicht-Eigentümer:

Sofern der Antragsteller nicht selbst Gebäudeeigentümer, so ist der Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung für Wärmepumpen sowie über die maximale Förderhöhe zu informieren.

Verpflichtungen für Eigentümer:

Der Gebäudeeigentümer muss die Einhaltung der ihn betreffenden Verpflichtungen gegenüber dem Antragsteller bestätigen. Zu den Verpflichtungen gehören:

  • geregelte Nutzungspflicht fürs Gebäude

  • geregelte Hinweis-, Übertragungs-, Anzeigepflichten bei Eigentümerwechsel

  • geregelte Auskunfts- u. Prüfungsrechte

Wohnungseigentümer müssen bei Vorhaben am Gemeinschaftseigentum Anträge zur Förderung für eine Wärmepumpe gemeinschaftlich stellen. Einrichtungen von Stadtstaaten sind antragsberechtigt, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Verpflichtungen bei mehreren Investoren:

Bei der Antragsstellung aus einem Zusammenschluss mehrerer Investoren müssen sich diese vor Antragstellung über die Aufteilung der Förderhöchstbeträge pro Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl der Anträge) verständigen.

Wann sollten Sie die Fördergelder beantragen?

Damit Sie das Maximum aus Ihrem Förderantrag herausholen können, sollten Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Die Antragstellung vor dem Start kann Ihnen Zuschüsse von bis zu 40% einbringen, rückwirkend ist eine Wärmepumpen-Förderung häufig nur in Form von einem Steuerbonus möglich.

Förderhotline

06190 / 92 63 – 433

Sie haben Fragen rund um die Förderung Ihrer Wärmepumpe? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen unseren Förderservice kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

Das sagen unsere Kunden

Testimonial Familie May
„Wir möchten uns bei Ihrem Unternehmen ganz herzlich bedanken, dass die Abwicklung der Bafa-Förderung durch Sie so gut geklappt hat. Wir sind mit dem gesamten Ablauf sehr zufrieden und werden dies auch in unserem Bekanntenkreis weitergeben.“
Maria und Helmut May
Testimonial Anita Kempf

„Es hat alles reibungslos geklappt und ich erhielt meine
Fördergelder schnell. Der Erstkontakt erfolgte im März
2019, im April erhielt ich die gesammelte Aufstellung samt
Antrag. Im Mai erfolgte bereits die Zusage.“

Anita Kempf
Testimonial Familie Hansen
„Ich bin begeistert, wie einfach alles war. Eine freundliche Mitarbeiterin von FEBIS stand mir mit Rat und Tat zur Seite und auch der Heizungstausch war innerhalb nur eines Tages erledigt.“

Familie Hansen

Förderungen für eine Wärmepumpe im Überblick

Den Zuschuss für eine Wärmepumpe kann beantragen, wer sich an die Fördervoraussetzungen der BEG-Richtlinie für die Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme (BEG-EM) hält. Mit diesen Förderhöhen können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen rechnen:

  • min. 25% Wärmepumpen-Förderung vom BAFA. Der Basis-Zuschuss sind bis zu 60.000 € je im Haus vorhandener Wohneinheit und je Kalenderjahr förderfähig.

  • Bis zu 30% Zuschuss gibt es mit dem 5% Bonus für natürliche Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage (Boni nicht miteinander kombinierbar). Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Die Wärmepumpen-Förderung von 5% für natürliche Kältemittel ist seit 2023 neu. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 30% beantragt werden.

  • Mit dem 10% Heizungstausch-Bonus sind insgesamt bis zu 40% Zuschuss möglich! Wer komplett auf die Beheizung mit Erneuerbaren Energien umsteigt, kann den Heizungs-Tausch-Bonusvon nochmals plus 10% beantragen. Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentralheizungen.

  • Maximaler Fördersatz des BEG-Förderprogramms: 40%

  • Alternativ zum Zuschuss sind Steuervorteile für die energetische Sanierung möglich und Handwerksleistungen möglich (Steuerförderungen sind mit einem Zuschuss nicht kombinierbar!)

  • Zusätzlich sind regionale Wärmepumpen-Förderungen der jeweiligen Städte und Kommunen möglich. Regionale Förderprogramme können bis zu 60% und in Kommunen bis zu 90% kombiniert werden. Liegt der kumulierte Fördersatz darüber, kürzt das BAFA seine Fördermittel.

BAFA-Förderung für Wärmepumpen

Als Hauseigentümer und Fachbetrieb ist der Blick in die BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen obligatorisch um zu prüfen, ob der BEG-Zuschuss für die vorgesehene Wärmepumpenheizung grundsätzlich in Frage kommt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fördert gemäß der BEG-Einzelmaßnahmen den Heizungstausch durch eine Wärmepumpenheizung mit einer maximalen Förderhöhe von 60.000 Euro je Wohneinheit. Mithilfe der BAFA können Sie 25 bis 40% der Investitionskosten bezuschussen lassen. Sofern Sie einen Zuschuss von 40% erhalten, so beläuft sich Ihre Wärmepumpen-Förderung bei 60.000 Euro Investitionskosten auf 24.000 Euro. Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten gilt die Deckelung der Förderhöhe auf 60.000 Euro je Wohneinheit – bei zwei Wohneinheiten sind also 120.000 Euro förderfähig und ein Zuschuss von bis zu 48.000 Euro möglich. Der förderfähige Höchstbetrag der Wärmepumpen-Förderung der BAFA liegt bei 600.000 Euro je Wohngebäude.

Noch mehr Information zur BAFA-Förderung für Wärmepumpen

 

Alle wichtigen Infos zur BAFA Wärmepumpen-Förderung

Von der Vorplanung, über den Antrag bis zur Auszahlung – wir unterstützen Sie bei Ihrer BAFA Wärmepumpen-Förderung zur Optimierung Ihrer Anlage!

KfW-Förderung für Wärmepumpen nach KfW 261 und KfW 262

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Wärmepumpen-Förderung stand 2022 noch zur Verfügung, ab August 2022 wurde das Förderprogramm KfW 262 zur Unterstützung von Einzelmaßnahmen in Form einer Kreditförderung jedoch gestrichen. Daher bleibt ausschließlich die BAFA Wärmepumpen-Förderung von Einzelmaßnahmen.

KfW 261 für Bestandsgebäude: Für Sanierungsarbeiten zum Effizienzhaus stellt das Programm (BEG WG Kredit) jedoch Darlehen in einer Förderhöhe von bis zu 150.000 Euro inklusive Tilgungszuschuss von maximal 67.500 Euro zur Verfügung. Die Förderung für Wärmepumpen durch den Zuschuss aus KfW 262 ist nach dessen Entfall nicht mehr erhältlich.

KfW 261 für Neubauten: Mit dem Programm der KfW 261 kann beim Erreichen des Effizienzhaus-Standards EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) für Ihre Wärmepumpen-Förderung ein Kredit von bis zu 150.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro gewährt werden. Ist die maximale Zinsvergünstigung von 15% bereits enthalten. Der Zuschuss wurde nach KfW 461 für Neubauten eingestellt.

Zuschüsse für Anlagen mit Biomasse & Heizungstausch-Bonus

Das Um- und Nachrüsten in Altbauten wird mit 10% für Hybridheizungen mit Biomasse und mit einem Bonus von 10% bei Heizungstausch gefördert.

Vorgaben für Hybridheizungen mit Biomasse:

  • Biomasse wird nur noch in Kombination mit einer Anlage mit erneuerbaren Energien gefördert und müssen mit Solarthermie oder Warmwasserwärmepumpe kombiniert werden.

  • Die Solarthermie ist so zu dimensionieren, dass sie bilanziell die Trinkwassererwärmung vollständig decken könnte.
  • Die Solarthermie ausreichend groß dimensioniert sein: Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten: min. 0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche, bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten min. 0,03 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche.

  • Der Wirkungsgrad bei Biomasse muss 4% besser sein als 2022

  • ETAs gemäß Öko-Design-Richtlinie förderfähiger Biomasseanlagen

  • Alle Biomasseanlagen müssen bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) folgende Emissionsgrenzwerte einhalten: Kohlenmonoxid: 200 mg/m³, bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³, bei Teillastbetrieb (für Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 8 der 1.BImSchV) Staub: 2,5 mg/m³.

Neue Geräteliste für die Wärmepumpen-Förderung nach BEG

Anhand der neuen ETAs-Werte hat die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine neue Geräteliste zur Förderfähigkeit der einzelnen Geräte festgelegt. Die zugehörige Liste finden Sie hier.

Steuerbonus für Sanierungs- und Lohnkosten

Zusatzkosten durch Material- und Montage für Wärmepumpenheizungen sind steuerlich absetzbar, sofern kein Zuschuss in Anspruch genommen wurde. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass es sich beim neuen Heizsystem um eine Heizungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder um eine stromerzeugende Heizungsanlage handelt im selbst genutzten Wohneigentum handelt. Die Wärmepumpe ist im Rahmen der Lohnsteuer steuerlich absetzbar. Die Steuerförderung lohnt sich nur, sofern Sie eine Steuerschuld haben.

Für den Einbau eines neuen Wärmeerzeugers lassen sich 20% der Aufwendungen für die Gebäudesanierung, jedoch maximal 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre geltend gemacht werden. Sanieren Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus, erhalten Sie für die Wärmepumpe eine Förderung von 25 bis 40%.

Unter anderem förderfähige  Umfeldmaßnahmen:

Montage, Installation, Einweisung und Inbetriebnahme

  • Baustelleneinrichtung wie Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen, Baustellensicherung

  • Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge

  • Baustoffuntersuchung

  • Bautechnische Voruntersuchungen z. B. zum Aufbau der Gebäudehülle

Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen

  • Entsorgung von Komponenten, Bauteilen oder Bauteilschichten, Baustoffen, Baumaterial etc. (inkl. Schadstoffe und Sonderabfälle)

  • Herstellung bzw. Verkleinerung/Vergrößerung/Verschluss notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche für Installationen und Einbringe-/Revisionsöffnungen für energetisch relevante Anlagen,

  • inkl. Dämmmaßnahmen

  • Ausbau und Entsorgung von energetisch relevanten Altanlagen

  • Notwendige bauliche Maßnahmen an Räumen für technische Anlagen einschließlich Neubau separater Technikräume, sofern für die Umsetzung der Maßnahmen zwingend erforderlich

  • Einbau einer energieeffizienzfördernden Regelung in einer Übergabestation

  • Wiederherstellungsarbeiten, sofern diese im Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen stehen

Nicht mehr förderfähige Umfeldmaßnahmen:

  • die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten

  • gilt auch dann, wenn die Arbeiten zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind.

5 % Effizienz-Förderung für Wärmepumpen

Besonders effiziente Heizanlagen werden mit einem Fördersatz von 5% gefördert. Zu den besonders energieeffizienten Anlagen gehören in der Regel Erdwärme- und Grundwasserpumpen mit einer Effizienz von A++ oder besser.

5 % Förderbonus nun auch bei natürlichem Kältemittel

Der Einsatz von Anlagen mit natürlichen Kältemitteln oder synthetischen Kältemitteln mit einem geringen Treibhauspotenzial wird mit einer gesonderten 5% Förderung für Wärmepumpen gefördert. Zu den anerkannten Kältemitteln zählen R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser und R744 Kohlendioxid. Der Bonus ist nicht mit dem Effizienzbonus für Sole-, Grundwasser und Erdwärmepumpen kombinierbar. Ab 2030 sollen natürliche Kältemitteln zu den verpflichtenden Voraussetzungen der Wärmepumpen-Förderung werden. Ob das Kältemittel Ihres Geräts förderfähig ist, steht in der Liste förderfähiger Anlagen.

Steuerbonus für Warmwasserwärmepumpen

Für Warmwasserwärmepumpen, die ausschließlich zur Warmwasseraufbereitung eingesetzt werden sind im Rahmen der BEG nicht förderfähig. Für diese Anlagen kann jedoch ein Steuerbonus geltend gemacht werden.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP):
Umfassende Energieberatung für die energetische Sanierung

Damit Ihre Heizkosten wirtschaftlich bleiben und nicht teurer werden als unter dem Betrieb einer Ölheizung, ist eine energetische Sanierung des Gebäudes unausweichlich. Die entstehenden Sanierungskosten für Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, der Fenster- und Türerneuerung und einer Überholung der Lüftungsanlagen können die Investitionskosten schnell in die Höhe schnellen lassen. Für Sanierungsarbeiten im Altbau ist es daher wichtig, nach einem passgenauen Sanierungsfahrplan zu arbeiten. Unsere Energieberater überprüfen für Sie individuell, transparent und professionell sinnvolle Maßnahmen und Einsparpotenziale.

Die Investition in die energetische Sanierung kann Ihnen auch dabei helfen Ihre Voraussetzungen für eine Förderung für Wärmepumpen verbessern. Ihr iSFP kann Ihnen nicht nur bei einer kosteneffektiven Umsetzung für ohnehin anstehende Arbeiten zur Instandhaltung helfen, sondern auch dazu führen, dass Sie mit einer höheren Fördersumme rechnen und einem Zuschuss von 5% rechnen können.

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Voraussetzungen und Anschaffungskosten im Überblick

Ein umfassender Einblick in die Funktionsweise, die verschiedenen Anlagen-Arten und die Kosten für Anschaffung, Installation und Erschließung.

Wärmepumpe im Altbau nachrüsten

Wichtiges Hintergrundwissen zur energetischen Sanierung und Hybridheizungen

Damit das Um- und Nachrüsten Ihres Heizungssystem wirtschaftlich bleibt, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Heizungsmodernisierung und Förderungen für Wärmepumpen im Altbau.

Ausblick: Förderungen für Wärmepumpen ab 2024

Der Anspruch an die Energieeffizienz wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Mit diesen zusätzlichen Fördervoraussetzungen können Sie ab 2024 rechnen:

  • Leise Luft-Wärmepumpen: Außengeräte müssen leiser werden. Luft-Wasser-Wärmepumpensysteme sollen nur noch gefördert werden, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts niedriger liegen als die EU-Grenzwerte nach Ökodesign-Verordnung (Europäische Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 Fassung 2.8.2013). Ab dem 01.01.2024 müssen die Anlagen min. 5 dB niedriger als die Grenzwerte der Ökodesign-Verordnung sein, ab dem 01.01.2026 sogar um min. 10 dB niedriger.

  • Wärmepumpe als Teil des Stromnetzes: Bereits ab dem 1. Januar 2023 müssen förderfähige Wärmepumpen Schnittstellen verfügen. Ab 01.01.2024 muss sichergestellt sein, dass Wärmepumpenanlagen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können, um Mess- und Steuerungsvorgänge nach Energiewirtschaftsgesetz und Messstellenbetriebsgesetz zu ermöglichen. Ab 2025 ist der Anschluss verpflichtend.
  • Energieeffizienz: Ab 2024 sollen die Anforderungen der ETAs angehoben werden.  Ab 01.01.2024 müssen die Heizsysteme so ausgelegt sei, dass Sie eine JAZ von mind. 3,0 erreichen. Zusätzlich erhöht sich ab 2024 die Anforderung an die jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz (ETAs).
    Wichtig zu wissen: Die von den Herstellern ausgewiesenen Jahresarbeitszahlen werden unter Annahme bestimmten Betriebsbedingungen berechnet, die nicht in jedem Altbau erfüllt werden können. Die tatsächlich erreichte Jahresarbeitszahl kann erst ein Jahr nach dem Einbau der Wärmepumpe bestimmt werden, individuell und im realen Betrieb.

  • Natürliche Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial: Ab spätestens 2028 sollen Wärmepumpen-Förderungen nur noch für Heizsysteme mit natürlichen Kältemitteln erfolgen. Ab 2030 sollen dann nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert werden.
  • Hydraulischer Abgleich: In Zukunft wird für die BAFA Förderung bei Heizungsmodernisierung der Hydraulische Abgleich nur noch nach dem genaueren Verfahren B zulässig sein, bei dem die raumweise Heizlast berechnet werden muss. Das vereinfachte Verfahren A ist für die BAFA- Förderung nicht mehr zulässig.

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