1. September, 2025

Zuschüsse der Heizungsförderung ab 2026 ungewiss – jetzt handeln!

febis bietet Erstberatung und Förderservice zur Wärmepumpe

Beratung Wärmepumpe im Altbau

Bild: © von olly – stock.adobe.com

Viele Hauseigentümer fragen sich: Ist eine Wärmepumpe die richtige Wahl für mein Zuhause? Die Förderprofis von febis beraten individuell, ob eine Wärmepumpe geeignet ist und wie viel Förderung möglich ist. Die 20-minütige Erstberatung ist kostenfrei buchbar. Ab sofort können wieder Termine gebucht werden.

zur Erstberatung Wärmepumpe im Altbau

Im ersten Halbjahr 2025 wurde die Wärmepumpe erstmals das meistverkaufte Heizsystem in Deutschland. Zuvor dominierten Öl- und Gasheizungen. Um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungslösungen zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) inkl. Heizungsförderung ins Leben gerufen. Dadurch ist der Umstieg auf eine Wärmepumpe mit Zuschüssen von 30% bis 70% staatlich gefördert.

Nun stehen die Förderungen auf dem Prüfstand: Durch die Haushaltsverhandlungen zeichnen sich Kürzungen der Modernisierungszuschüsse ab. Gleichzeitig steigt die CO2-Abgabe für Öl- und Gasheizungen in den kommenden Jahren deutlich und die kommunale Wärmeplanung wirkt sich auf die Modernisierungsentscheidung der Hauseigentümer aus.

Das ändert sich zukünftig: CO2-Abgabe und kommunale Wärmeplanung

  • CO2-Abgabe: Öl- und Gasheizungen verursachen Kosten zusätzlich zu Energiekosten und Betriebskosten. Die Abgabe steigt künftig deutlich: von derzeit 55 Euro pro Tonne auf bis zu 65 Euro pro Tonne in 2026. Prognosen zufolge sind ab 2027 bis zu 300 Euro pro Tonne möglich.
  • Kommunale Wärmeplanung: Großstädte bereiten ihre Wärmeplanung bis spätesten Juni 2026 vor. Sobald diese vorliegen steht für Hauseigentümer fest, welche Heizungsoptionen bei Modernisierungen zukünftig noch zulässig sind. In kleineren Städten und Landkreisen gilt dies ab Juni 2028. Damit wird der Einbau herkömmlicher Öl- oder Gasheizungen weiter eingeschränkt und unmöglich werden.

Jetzt handeln und die hohe Förderung sichern

Noch können die staatlichen Zuschüsse der Heizungsförderung beantragt werden. Derzeit beträgt der Fördersatz für eine effiziente und umweltfreundliche Wärmepumpe mindestens 35%. Je nach Anzahl der Wohnungen im Haus werden die förderfähigen Kosten festgelegt und begrenzt.
Selbstnutzende Hauseigentümer die ihre alte Öl- oder Gasheizung ersetzen, erhalten zusätzlich 20% Förderung über den Klimageschwindigkeitsbonus. Zusammen mit der Grundförderung steigt die Förderquote damit auf bis zu 55%.
Von einer höheren Förderung können vor allem Haushalte mit geringem Einkommen profitieren. Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro/Jahr können mit dem Einkommensbonus den vollen Fördersatz von bis zu 70% beantragen.

Förderbeispiel:
Im Einfamilienhaus sind bis zu 30.000 Euro der Modernisierungskosten für den Kauf und den Einbau der neuen Wärmepumpe förderbar. Beträgt das Angebot des Heizungsbauers beispielsweise 32.000 Euro, werden davon 30.000 Euro für die Heizungsförderung angerechnet.
Die 35-prozentige Förderung entspricht einem Zuschuss von 10.500 Euro.
Mit Klimageschwindigkeitsbonus erhöht sich der Zuschuss auf 16.500 Euro, mit Einkommensbonus auf 21.000 Euro Zuschuss.

Ist die Heizungsförderung einmal beantragt und liegt eine Zuschusszusage vor, gibt es weitere Vorteile:

  • Ergänzungskredit: Nach Zuschusszusage können restliche Modernisierungskosten über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW finanziert werden.
  • Zeitrahmen: Die Modernisierung kann innerhalb von 36 Monaten erfolgen; Fördermittel können innerhalb dieses Zeitraums abgerufen werden, damit Planung, Fachbetrieb und Installation in Ruhe erfolgen.

Wir prüfen mit Ihnen Ihre individuelle Situation, klären Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung, Auswahl einer förderfähigen Wärmepumpe und dem passenden Fördermix. Wählen Sie Ihren Wunschtermin im Kalender aus und lassen Sie sich von unseren Fördergeldprofis beraten.

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