10. März, 2026

Zuschüsse zur Badsanierung

KfW stellt Programmneustart im Frühjahr 2026 in Aussicht

Bild: © Yakobchuk Olena – stock.adobe.com

Wer in diesem Jahr eine Badsanierung plant, sollte genau überlegen wann er startet.
Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 sollen die wohl beliebtesten Investitionszuschüsse für Hauseigentümer wieder verfügbar sein. Dann sollen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden wieder beantragt werden können – zu unveränderten Fördervoraussetzungen und Konditionen.

Wichtig: Anträge können nur dann gestellt werden, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde.
Als Beginn eines Vorhabens gilt bereits der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen und erst recht der Beginn der Modernisierungsarbeiten im Haus. Planungs- und Beratungsleistungen können vorab erfolgen, ohne die Förderung zu beeinträchtigen.

  • Für einzelne Maßnahmen können 10% der förderfähigen Investitionskosten als KfW-Zuschuss beantragt werden. Der maximale Zuschuss liegt bei 2.500 €.
  • Bei Umbau des Hauses zum Standard „Altersgerechtes Haus“ werden 12,5% der förderfähigen Kosten von der KfW übernommen, maximal 6.250 €.

Die Investitionszuschüsse über das KfW-Förderprogramm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) können für den barrierefreien Umbau von Wohnungen beantragt werden. Beispielsweise als Zuschuss fürs neue Bad, den Einbau einer bodengleichen Dusche und neuer Sanitärobjekte oder für barrierefreien Wohnraum, das Entfernen von Türschwellen innerhalb der Wohnung und zu Balkon oder Terrasse. Eigentümer und auch Mieter können ihren Förderantrag vor Vorhabenbeginn online auf der Internetseite der KfW stellen.

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