30% bis 70% der Kosten Ihrer neuen Heizung als Zuschuss
Ihre neue Heizung mit Zuschuss vom Staat! Nutzen Sie unseren Fördergeldservice und fordern Sie die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) an.
Die KfW sieht vor, dass nur Hauseigentümer selbst den Förderantrag im KfW-Kundenportal stellen können. Mit dem geschlossenen Liefer-/ Leistungsvertrag mit Ihrem Heizungsbauer und der Bestätigung zum Antrag (BzA), ausgestellt von unseren Energieeffizienz-Experten, haben Sie alles, was Sie dazu benötigen.
Nutzen Sie die Förderchancen 2025 – wer wartet, riskiert Förderkürzungen!
Sichern Sie sich Ihre Förderung, solange sie noch verfügbar ist. Unser Förderservice unterstützt Sie dabei!
Bitte planen Sie ein, dass der Fördergeldservice vom 23.12.2025 bis einschließlich 1.1.2026 geschlossen ist.
Für Aufträge, die uns bis zum 18.12.2025 nicht vollständig vorliegen, können wir eine Bearbeitung in 2025 nicht mehr garantieren.
Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und ein erfolgreiches neues Jahr!
Ihre Vorteile auf einem Blick
30% bis zu 70% Zuschuss
je nach Heizsystem
Der Umstieg auf eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien wird mit einem lohnenden Zuschuss gefördert. 30% Grundförderung steuert der Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) für alle Antragsteller und Erneuerbare Energien Heizungen bei. Bonusförderungen erhöhen den Zuschuss weiter.





