21. Dezember, 2023

BEG-Zuschüsse ab 2024

Abstriche bei der geplanten Heizungs- und Sanierungsförderung ab 2024

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Die Neuordnung des Bundeshaushaltes für 2024 wird auch zu Kürzungen der für 2024 geplanten BEG-Förderung für energetische Sanierungen führen. Die Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll noch in diesem Jahr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die aktuellen Entwicklungen

Klar ist, die im Klima- und Transformationsfonds (KTF) eingeplanten Mittel für Energiewende und Klimaschutz wurden massiv gekürzt, was dazu führte, dass der gesamte Bundeshaushalt für 2024 im Dezember neu aufgestellt werden muss. Hierbei wurden auch Abstriche bei der Heizungs- und Sanierungsförderung ab 2024 sowie eine Erhöhung des CO2-Preises ab 2024 beschlossen. Dennoch: Die Förderprogramme zur Gebäudesanierung sollen im Großen und Ganzen erhalten bleiben. Zu wichtig sind der Regierung die Wärmewende und das Erreichen der CO2-Einsparziele im Gebäudebestand. Doch gekürzt werden muss trotzdem. Die beim Wohnungsgipfel am 25.9.2023 beschlossenen Erhöhungen zur Förderung von Einzelmaßnahmen wurden nun wieder weitgehend gestrichen.

Konjunktur-Booster gestrichen

Betroffen von der Streichung ist der „Konjunktur-Booster“ von 10 % für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außer Heiztechnik, z.B. für Lüftung und Smart-Home.

Neue Fenster und Hauseingangstüren sowie Dämmmaßnahmen an Dach, Spitzboden, Wand und Keller werden damit in 2024 voraussichtlich weiterhin mit 15% bezuschusst. Förderfähige Kosten in Höhe von 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr sollen für den Zuschuss angesetzt werden können. Werden die Sanierungsmaßnahmen in einem fürs Haus vorliegenden Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen, erhöhen sich Förderquote und anrechenbare Kosten auf 20% Zuschuss auf maximal 60.000 € je Wohnung und Kalenderjahr.

Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsmodernisierung wieder eingekürzt

Der für 2024 geplante Klimageschwindigkeits-Bonus von zusätzlich 25% für den Umstieg auf ein der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderten erneuerbare Heizsysteme sei ebenfalls vom Tisch. Zusammen mit der Ankündigung, dass der Bonus vorübergehend auch für vermietete Wohneinheiten gewährt werden sollte.

Die geplante Heizungsförderung kann sich dennoch sehen lassen. Die Zuschussförderung beträgt 30% bis 50% der förderfähigen Kosten, für selbstnutzende Eigentümer bis zu 70%.

So sieht die geplante Zuschussförderung zur Heizungsmodernisierung aus

  • Jeder der im Bestandsgebäude seine alte Heizung durch eine förderfähige Heizung ersetzt, kann von der Förderung im Rahmen der BEG – Einzelmaßnahme profitieren.

  • Die Grundförderung für alle geförderten Heizsysteme und alle Antragsteller beträgt 30%. Die für die Förderung anrechenbaren Kosten sind für die erste Wohnung auf maximal 30.000 € beschränkt. Für weitere Wohnungen sinkt der Betrag je nach Anzahl der Wohnungen.

  • Die Grundförderung kann bei Einbau energieeffizienter Wärmepumpen und Wärmepumpen-Hybridheizungen beantragt werden. Ein zusätzlicher Bonus von plus 5 % wird bei Wärmepumpen für die Nutzung natürlicher Kältemittel oder einer der energieeffizienten Wärmequellen Erde, Wasser oder Abwasser ausgezahlt.

  • Die 30-prozentige Grundförderung gilt ebenfalls für Biomasseheizungen, Solarthermie-Anlagen, den Anschluss an ein Fernwärmenetz und eine wasserstofffähige Gasheizung, soweit am Markt verfügbar.

  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20% kann zusätzlich beantragt werden. Und zwar von selbstnutzenden Wohneigentümer, deren alte Gas- oder Biomasseheizung mindestens 20 Jahre alt ist oder die eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- o. Nachtspeicherheizung besitzen und ausbauen. Ähnliches gab es bisher schon mit dem 10-prozentigen Heizungstauschbonus, der nun durch den Klimageschwindigkeits-Bonus ersetzt wird. Mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt die Heizungsförderung vom Staat 50%.

  • Der Einkommensbonus ist ein weiterer zusätzlicher Bonus für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem geringen zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 € pro Jahr. Die Förderung kann damit für Einkommensschwache Haushalte in Summe von Grundförderung und Boni auf maximal 70 % steigen.

  • Neben einem Zuschuss soll es möglich sein die restlichen Modernisierungskosten über einen Ergänzungskredit finanzieren zu können. Der durch staatliche Mittel verbilligte Förderkredit soll für Haushalte mit einen zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 € mit nochmals vergünstigten Zinskonditionen verfügbar sein.

Geplanter Programmstart für BEG-Einzelmaßnahmen

Nur mit Veröffentlichung der BEG-Förderrichtlinie in 2023, kann die Bundesförderung wie geplant zum 1. Januar 2024 starten. Ab 1. Januar 2024 sollen Maßnahmen gemäß der BEG begonnen und Förderanträge in einem Übergangszeitraum bis zum 31. August 2023 nachträglich gestellt werden können.

Förderanträge für Maßnahmen an der Gebäudehülle werden weiterhin durch das BAFA bearbeitet. Die Förderung der Heizungsmodernisierung wechselt hingegen zur KfW. Für Selbstnutzer im Einfamilienhaus soll die Antragstellung zur Heizungsförderung bei der KfW ab 27. Februar möglich sein. Mit einer Übergangsregelung kann der Förderantrag für die Heizungsförderung bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024, bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Ändern soll sich zudem, dass bereits vor Beantragung der Förderung ein Vertrag mit dem Fachbetrieb geschlossen werden kann. Umso wichtiger ist es im Vorfeld zu prüfen, ob bei geplanten Vorhaben die Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Verträge müssen dazu zukünftig eine auflösende oder aufschiebende Bedingung in hinsichtlich der Förderzusage beinhalten. Für den Fall, dass der Zuschuss nicht bewilligt wird und damit ohne Aussicht auf die bereits einkalkulierte Förderung, ist es dem Hauseigentümer so möglich, vom Vertrag zurückzutreten.

Sanierungsfahrplan und Energieberatung im Wohngebäude

Für die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude, über die vor allem Sanierungsfahrpläne gefördert werden, ist eine Übergangslösung für 2024 sowie Kürzungen von 10% der Energieberatungsleistung ab 2025 geplant.
Sanierungsfahrpläne wurden bisher mit 80% der Energieberaterkosten gefördert, das entspricht einem Zuschuss von bis zu 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 € für Wohngebäude mit 3 Wohnungen und mehr. Im Sanierungsfahrplan vorgeschlagene Maßnahmen an der Gebäudehülle werden bei Umsetzung in der BEG-Förderung höher gefördert.

 

Neubauprogramme

Die Neubauprogramme zum klimafreundlichen Neubau des Bauministeriums sollen ab Januar 2024 wieder starten. Gefördert wird der Neubau Standard eines Effizienzhaus 40 über einen Förderkredit der KfW.

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Alle Infos zur geplanten BEG-Förderung 2024: Heizunngszuschüsse, Übergangsfristen, geplanten Regeln für Öl- und Gasheizungen

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