2. Oktober, 2023

Das Heizungsgesetz kann 2024 in Kraft treten

Förderkonzept zum Heizungsgesetz – an welchen Stellen gibt es noch Änderungen?

Bild: © magele-picture – stock.adobe.com

Dem neuen GEG steht nichts mehr im Weg. Es kann wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die auch als Heizungsgesetz bezeichnete Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat den Bundestag und den Bundesrat durchlaufen und steht nun vor Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten.

Damit stehen die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jeder der neu baut oder modernisiert muss sich an die gültigen Vorgaben des GEG halten. An den ebenfalls geplanten neuen Förderangeboten feilt die Bundesregierung allerdings noch. Erst zum Wohnungsbaugipfel Ende September wurden neue Details bekannt. Steht das beschlussfähige Förderkonzept der Bundesregierung, muss es dem Haushaltsausschuss des Bundestages vorgelegt werden. Die neuen Förderdetails im Rahmen des Wohnungsbaugipfels Ende September im Bundeskanzleramt im Überblick.

25% Geschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung in 2024 und 2025?

Das geplante Förderkonzept der Bundesregierung für neue Heizungen ab 2024 sieht vor, die bisherige BEG-Förderung weiter zu entwickeln. Geplant ist eine Grundförderung von 30% für alle. Weitere Förder-Boni sollen die Förderung vor allem für Einkommensschwache Haushalte von bis zu 70%, offenbar sogar 75% ermöglichen.

Der Klima-Geschwindigkeitsbonus könnte höher ausfallen als bisher geplant. Im Gespräch ist der Förderbonus mit 25% (bisher geplant 20%) der Investitionskosten, und zwar für die zeitnahe Heizungsmodernisierung in 2024 und 2025. Danach verringert sich der Fördersatz degressiv, die nachfolgenden 2 Jahre um 5%, dann um 3%. Auch die bisher geplante Begrenzung der Bonusförderung auf ausschließlich selbstnutzende Wohneigentümer könnte fallen.

30% Förderung für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle in 2024 und 2025?

Bisher drehte sich hautsächlich alles um das Heizungsgesetz und deren Förderung. Doch sowohl das GEG als auch die BEG-Förderung schließen schon heute Maßnahmen an der Gebäudehülle mit ein. Auf dem Wohnungsbaugipfel im Bundeskanzleramts Ende September kam nun auch eine höhere Förderung für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle auf den Tisch.
Ob auch die Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und für den Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen steigen, bleibt demnach abzuwarten. Im Gespräch ist jedoch: Die bisherigen Sanierungszuschüsse von 15% und die steuerliche Abschreibung von bisher 20% jeweils auf 30 % anzuheben – allerdings nur für 2024 und 2025.

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