15. September, 2023

Das Heizungsgesetz steht – die Heizungsförderung soll sich ab 1. Januar 2024 ändern

Heizungsmodernisierung 2024 – das wird sich ändern

Bild: © magele-picture – stock.adobe.com

Lange wurde diskutiert, nun hat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Bundestag passiert und soll ab 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die auch als Heizungsgesetz bekannt gewordene Neufassung des GEG regelt vor Allem die Anforderung an neu installierte Heizungsanlagen. Ein Anteil von mindestens 65% Erneuerbarer Energie beim Heizen wird damit zur Pflicht und spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. Mit Übergangsfristen und einer Förderung die sich ab 2024 auch am Einkommen der Hauseigentümer orientieren wird, sollen die Heizungsmodernisierungen in Deutschland vorangetrieben werden.

 

Bis die Wärmeplanung im Ort vorliegt, gilt für Bestandsgebäude eine Schonfrist

Doch was heiß das nun für Hauseigentümer? Für Hausbesitzer bestehender Gebäude ergeben sich zuerst keine unmittelbaren Veränderungen. Bestehende Heizsysteme bleiben erst einmal vom Gesetz unberührt und können weiterhin betrieben werden. Ebenso sind Reparaturen alter Heizkessel ohne weiteres möglich.

Grund dafür: Für bestehende Gebäude muss erst die flächendeckende, kommunale Wärmeplanung als Entscheidungsgrundlage zur Heizungsumstellung vorliegen. Erst wenn Hauseigentümer wissen, ob ein Wärmenetz geplant wird oder das Gasnetz schrittweise auf Biogas oder Wasserstoff umgestellt werden soll und in wie weit eine Anschlusspflicht besteht, können sie sich für diese Option, für eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder eine Elektroheizung entscheiden.
Einige wenige Gemeinden haben bereits eine Wärmeplanung, die meisten müssen allerdings zunächst Wärmepläne entwickeln. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird diese Planung ab 2026 verfügbar sein, während sie für die übrigen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ab 2028 eingeführt wird. Verbraucherschützer empfehlen trotzdem frühzeitig über einen möglichen Wechsel der Heizung nachzudenken. Sobald die Gemeinde ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat, sollten Eigentümer sich mit den möglichen Optionen des Heizungstauschs beschäftigen und eine Modernisierung der Heizungsanlage geplant angehen.

Geplante Förderung für Heizungen, die mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien Heizen

Der Bund kündigt im Rahmen des Heizungsgesetzes ab 1. Januar 2024 einen Zuschuss von bis zu 21.000 € für den Heizungsaustausch an. Die avisierte, maximale Förderquote von 70% wird allerdings nur einer begrenzten Anzahl von Antragstellern eingeräumt, deren jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen 40.000 € unterschreitet. In den meisten Fällen ist von einer Förderquote von 30 bis 50 % auszugehen.
Mehr zur geplanten Förderung

Den jetzigen Zuschuss beantragen oder bis 2024 abwarten?

Auch jetzt schon werden Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse- und Brennstoffzellenheizungen mit dem staatlichen Zuschuss der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert. Je nach Heizsystem liegen die Fördersätze derzeit bei 25% bis zu 40%. Doch aufgepasst! Zum Jahreswechsel werden die für die Förderung anrechenbaren Kosten von bisher 60.000 € je Wohneinheit heruntergeschraubt. Zukünftig sind für die erste Wohneinheit nur noch 30.000 € anrechenbar, für weitere Wohneinheiten erfolgt schrittweise eine weitere Absenkung.

Wer unschlüssig ist, kann sich unter 06190 / 92 63 – 433 über unsere kostenlose Förderhotline informieren, in welchen Fällen es sich lohnt den Förderantrag jetzt zu stellen und wann man besser abwarten sollte. Einmal beantragt, kann die Heizung innerhalb von 24 Monaten modernisiert werden und die Fördergelder nach Fertigstellung und Inbetriebnahme abgerufen werden.

Einbau neuer Gas- und Ölheizung ab 2024 nur noch mit Beratung zum CO2-Preis

Grundsätzlich ist der Einbau einer Gas- oder Ölheizung weiterhin möglich. Allerdings müssen Hauseigentümer, die eine Gas- oder Öl-Heizung installieren möchten, ab 1. Januar 2024 zunächst eine verpflichtende Beratung durchlaufen. Ziel der Beratung ist es, bei der Entscheidung auch die nicht gleich offensichtliche finanzielle Belastung durch den jährlich steigenden CO2-Preis mit einzukalkulieren. Der CO2-Preis wird von jetzt 30€/t bis 2025 auf 55 €/t steigen. Wer beispielsweise mit Öl heizt, wir dafür mehr bezahlen müssen. Öl stößt rund 266 Gramm CO2 pro kWh aus. Ein angenommener Verbrauch von 20.000 kWh (2.000 Liter) verursacht 5,3 Tonnen CO2. Folglich müssen in 2023 beim Betanken rund 159 € CO2-Steuer bezahlt werden. 2025 wären es voraussichtlich schon ca. 292 €. Der CO2-Preis ab 2026 und den darauffolgenden Jahren wird im freien Emissionshandel bestimmt und durch die geplante Verknappung der Zertifikate weiter steigen.

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