Zuschüsse für Wärmepumpen

Staatliche Fördermittel beantragen

BAFA Antrag Wärmepumpe

Zur Förderung des Mittelstands und der Energiewirtschaft sollen staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen den Ausbau energieeffizienter und klimaneutraler Maßnahmen zur Energie- und Wärmegewinnung vorantreiben. Im Rahmen des übergeordneten staatlichen Förderprogramms der Bundesförderung zur energetischen Gebäudesanierung (BEG) werden Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit bis zu 40% gefördert. Der BAFA Antrag für Ihre Wärmepumpe ist bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen mit den Vorteilen weiterer Bonus-Förderungen kombinierbar.

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Fördergeld Erfolgsquote: 100%!

Für die Heizungsmodernisierung können Sie für Ihren BAFA Antrag für eine Wärmepumpe und den Zuschüssen aus weiteren Bonuszuschüssen bis zu 40% Zuschuss erhalten.

Mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Förderberatung

Seit 2012 konnten wir 70.000 Anträge für Fördergelder in Höhe von 300 Millionen Euro erfolgreich beantragen. Zu Ihrem BAFA Antrag für Wärmepumpen beraten wir Sie gerne!

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Die Modernisierung der Heizsysteme und mögliche Sanierungsarbeiten fordern eine passgenaue Planung und Finanzierung. Wir unterstützen Sie bei einem reibungslosen Ablauf!

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Eckdaten zu Wärmepumpenheizungen

Mit einer Wärmepumpenanlage nutzen Sie zu etwa 65% erneuerbare Wärmequellen aus Luft, Wasser und Erdreich. Nur knapp 35% der benötigten Energie erfolgt aus elektrischer Quelle. Damit sind die Anlagen bei gleicher Jahresarbeitszahl deutlich umweltfreundlicher als Gas- oder Ölheizungen, die auf fossile Brennstoffe zurückgreifen. Zwischen diesen Arten wird unterschieden:

  • (Luft-Wasser): Gesamtkosten bis zur Inbetriebnahme etwa 40.000 Euro

  • Wasserwärmepumpe (Wasser-Wasser): Gesamtkosten bis zur Inbetriebnahme etwa 47.500 Euro

  • Erdwärmepumpe (Sole): Gesamtkosten bis zur Inbetriebnahme etwa 46.500 Euro

Die Heizungsmodernisierung kann also mit immensen Investitionskosten verbunden sein. Besonders dann, wenn sich Sanierungskosten hinzuaddieren. Mit Ihrem Fördersatz von 25%  bis zu 40% können Sie mit Ihrem BAFA Antrag für Wärmepumpen also wichtige Gelder sparen – umso wichtiger ist es, dass Sie den Antrag korrekt und vollständig stellen. Wir beraten Sie gern!

Förderhotline
Tel. 06190 / 92 63-433

Sie haben Fragen rund um die Förderung oder den BAFA Antrag Ihrer Wärmepumpe? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen unseren Förderservice kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

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Die verschiedenen Wärmepumpenarten, Funktionsweise und Kosten im Überblick

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Welche Förderhöhe ist mir einem BAFA Antrag für Wärmepumpen möglich?

  • Die Basisförderung Ihres BAFA Antrags für eine Wärmepumpe liegt bei 25%.

  • 10% Heizungstauschbonus

  • 5% Wärmepumpenbonus (maximal 5 % für eine besonders gute Effizienz der Anlage und Wärmequelle oder für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels)

Diese Maßnahmen sind dabei förderfähig:
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) Fördersatz Max. Fördersatz in Kombination mit weitere Förderboni
Gebäudehülle Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz 15% 20%
Anlagentechnik (außer Heizung) Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung und Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme 15% 20%
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) Solarkollektoranlagen 25% 35%
Biomasseheizungen 10% 20%
Wärmepumpenheizungen 25% 40%
Brennstoffzellenheizungen 25% 35%
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien 25% 35%
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (ohne Biomasse) 30% 30%
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (mit max. 25 % Biomasse für Spitzenlast) 25% 25%
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (mit max. 75 % Biomasse) 20% 20%
Anschluss an ein Gebäudenetz 25% 35%
Anschluss an ein Wärmenetz 30% 40%
Heizungsoptimierung Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden 15% 20%

Fördervoraussetzungen für den BAFA Antrag für Wärmepumpen

Der Staat fördert energieeffiziente und -sparende Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen. Mit dem BAFA Antrag für eine Wärmepumpe stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Zuschüsse von 25% bis zu 40% bereit.

Grundvoraussetzung:

  • Das Gebäude ist älter als fünf Jahre. Bei einem Bestandsgebäude handelt es sich um ein fertiggstelltes Gebäude, dessen Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen muss.

  • Die Maßnahme darf für eine Bewilligung des BAFA Antrags für eine Wärmepumpe weder begonnen noch in Auftrag gegeben sein. Die Antragstellung muss zwingend vor Vorhabensbeginn erfolgen.

Definition „Vorhabensbeginn“: Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags beim Durchführer maßgeblich. Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung des Antrags ist zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Förderfähige Anlagen

Für den Förderantrag der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahme (BEG EM) kommen nach Angaben der BAFA folgende Anlagen in Frage:

  • Solarkollektoranlagen

  • Biomasseheizungen (ETAs mehr als 81%, Staub-Emissionsgrenzwert max. 2,5 mg/m³) nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung

  • Wärmepumpenheizungen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von ≥2,7

  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (grüner Wasserstoff, Biomethan)

  • Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien

  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

  • Hybridheizungen: Bei Errichtung sowie Nachrüstung von Hybridheizungen mit Wärmepumpenheizungen in Kombination mit Biomasseanlagen (inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme) muss die Raumbeheizung nach Durchführung zu mindestens 65% durch erneuerbare Energien erfolgen

Ablauf des BAFA Antrags für eine Wärmepumpe

  • 1

    Den BAFA Antrag für Ihre Wärmepumpe unbedingt vor Beauftragung des Fachbetriebes stellen.

  • 2

    Das BAFA prüft Ihren Antrag und verschickt bei Bewilligung einen Bewilligungsbescheid (Zuwendungsbescheid).

  • 3

    Ab der Bewilligung Ihres BAFA Antrags für eine Wärmepumpe beginnt die Frist zur Umsetzung. Die Zuschussförderung wird immer nur befristet zugesagt.
    Bewilligungszeitraum:  Die Dauer der Befristung beträgt 24 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheids.

  • 4

    Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einschließlich aller erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Unser Fördergeldservice unterstützt Sie gerne dabei und reicht die Unterlagen bei Vollständigkeit direkt nach der Installation ein, damit Sie so schnell wie möglich Ihr Fördergeld erhalten.

Sollte die Maßnahme innerhalb der ursprünglichen Frist vom Antragsteller aus Gründen nicht umgesetzt werden können, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, so kann der Bewilligungszeitraum von 24 Monaten auf gesonderten Antrag hin verlängert werden. Die Beantragung auf Verlängerung der Bewilligungszeitraums muss zwingend vor Ablauf der 24 Monate erfolgen.

Nach Zuwendungsbescheid Ihres BAFA Antrages für eine Wärmepumpe

 

Nach Inbetriebnahme müssen für den Abruf der Förderung diese Unterlagen eingereicht werden:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

  • auf den Antragsteller ausgestellte, detaillierte und vollständige Rechnung(en) über die installierte Anlage und deren Bestandteile in Kopie

  • Vom ausführenden Fachbetrieb vollständig ausgefüllte Fachunternehmererklärung (bei Eigenmontage muss die Fachunternehmererklärung vom Antragsteller oder der ausführenden Person ausgefüllt werden.
    Wichtig: Die Eigenmontage und eigenständige Durchführung des hydraulischen Abgleichs werden nur anerkannt, wenn der Antragsteller über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt und diese nachweist (z. B. Gesellenbrief/Meisterbrief, Diplom-Zeugnis o. ä. in Kopie).

Sofern weitere staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden, müssen die entsprechenden Zuwendungsbescheide fristgerecht vorgelegt werden. Geförderte Wärmepumpenanlagen werden im Rahmen eines speziellen Evaluationsprogramms stichprobenartig untersucht. Wir unterstützen Sie mit unserem Förderservice bei der Prüfung und Vollständigkeit der Unterlagen und reichen diese für Sie ein.

Für wen gilt der BAFA Antrag für eine Wärmepumpe?

Antragsberechtigt für den BAFA Antrag für eine Wärmepumpe sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Kontraktoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer des Gebäudes ist, ist der Gebäudeeigentümer über die Beantragung und die daraus für ihn resultierenden Verpflichtungen zu informieren.

BAFA Liste für förderfähige Wärmepumpen

In der BAFA Liste für Wärmepumpen finden Sie alle förderfähigen Geräte und die benötigten ETAs (jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz) im Überblick.

Wie funktioniert der BAFA Antrag für eine Wärmepumpe?

Um den Zuschuss Ihres BAFA Antrags für eine Wärmepumpe zu erhalten, muss die Antragsstellung vor Umsetzung der Maßnahme, also vor Beauftragung des Fachbetriebes, erfolgen. Wir stellen die Vollständigkeit und Korrektheit Ihres Antrags sicher und reichen ihn nur ein, wenn Aussicht auf Bewilligung besteht. Mit unserer Erfolgsquote von 100% sprechen unsere Zahlen dabei für sich. Vollständig eingereichte Anträge für Wärmepumpen können zusätzlich die Chance auf eine verkürzte Wartezeit bis zur Bewilligung erhöhen, sodass Sie schneller mit der Umsetzung starten können. So einfach können Sie vom maximalen Fördersatz Ihres BAFA Antrags für eine Wärmepumpe mit unserem Fördergeldservice profitieren:

1. Schritt:
Vor Vorhabensbeginn Kontakt aufnehmen

Damit Sie für Ihren BAFA Antrag für eine Wärmepumpe die Chance auf Bewilligung erhalten, sollten Sie den Förderantrag unbedingt vor Vorhabensbeginn stellen. Dazu benötigen wir einen Kostenvoranschlag des Fachbetriebes, jedoch keineswegs eine Beauftragung (z.B. in Form einer Auftragsbestätigung)! Bei den ersten Schritten beraten und begleiten wir Sie gern!

2. Schritt:
Prüfung und Antragsstellung durch foerderdata

Wir prüfen vor der Einreichung, ob die Unterlagen Ihres BAFA Antrags für eine Förderung in Frage kommen. Wir stellen sicher, dass alles vollständig und korrekt eingereicht wird und sie die Voraussetzungen erfüllen. Damit wir für Sie agieren können, benötigen wir eine Vollmacht zur Antragstellung.

3. Schritt:
Betreuung bis zur Auszahlung

 

Die Modernisierung der Heizsysteme und mögliche Sanierungsarbeiten fordern eine passgenaue Planung und Finanzierung. Neben der Unterstützung während Ihres BAFA Antrags für Wärmepumpen unterstützen wir Sie auch bei einem reibungslosen Ablauf der Verwendungsnachweise nach der Installation der Anlage, damit Sie Ihre Fördergelder schnellstmöglich ausgezahlt bekommen.

Alle Förderungen für Einzelmaßnahmen im Überblick

Weitere Förderungen und Steuererleichterungen des BEG-Programms im Überblick

Der Staat stellt Ihnen neben dem BAFA Antrag für Wärmepumpen noch weitere Förderungen für die Heizungsmodernisierung zur Seite. Über den Heizungstausch oder Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSPF), können Sie weitere Kosten fördern lassen.

Besonderheiten im Altbau

Wenn Sie intakte Ölheizung- oder Gasheizungs-Heizsysteme oder Nachtspeicherheizungen als Wärmequelle zuhause verwenden, so muss diese nicht immer direkt ausgetauscht werden. Mit Hybridlösungen lassen sich vorhandene Öl- und Gasheizungen für mehr Energieeffizienz um- und nachrüsten. Gefördert werden hierbei die Ergänzung einer Wärmepumpeanlage oder Biomasseheizung mit Solarthermie, wenn dadurch mindestens 65% durch erneuerbare Energien beheizt werden. Wird die vorhandenen Heizung durch Solarthermie zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung ergänzt, werden auch die Komponenten der Solaranlage gefördert.

Beim Tausch funktionstüchtiger und ineffizienter Anlagen gegen klimaneutrale Anlagen, können Sie mit der Austauschprämie von 10% von weiteren Förderungen profitieren. Die Förderung gilt bei Komplett-Heizungstausch, fachgerechter Demontage und Entsorgung für Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizung, Gasetagenheizungen und mindestens 20 Jahre betriebene Gaszentralheizungen.

Für mehr Energieeffizienz im Altbau helfen Ihnen unsere Experten der Energieberatung. Unsere Experten untersuchen, welche Heizungsmodernisierung am besten zu Ihnen passt und ob weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Unsere Energieberater untersuchen unter andere, ob die die vorhandene Heizung optimiert, als Hybridsystem um erneuerbare Energien ergänzt oder komplett auf eine Wärmepumpenheizung umgerüstet werden kann. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen Ihnen unabhängige Energieeffizienz-Experten welche Maßnahmen effizient sind und gefördert werden.

Heizungsmodernisierung im Altbau

Gas- und Ölheizungen & Co. in Hybridheizung integrieren oder kompletten Heizungstausch vornehmen?

Erfahren Sie alles zur Modernisierung der Heizsysteme im Altbau. Wichtige Tipps für Ihre Maßnahmenplanung, Energieberatung zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes und Herausforderungen der Heizungen im Altbau im Überblick.