23. Juli, 2022

Neue KfW-Förderung für Genossenschaftsanteile

KfW-Wohneigentumsprogramm für Genossenschaftsanteile bald mit Tilgungszuschuss

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Der Programmteil Genossenschaftsanteile im KfW-Wohneigentumsprogramm wird zum 4. Oktober 2022 angepasst.
Das neue Programm zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens  (134) wird zum 4. Oktober 2022 starten. Das KfW-Wohneigentumsprogramm 134 bleibt bis dahin gültig und kann zu den jetzigen Konditionen weiterhin beantragt werden. Wer den Kauf von Genossenschaftsanteilen plant, kann bei Antragstellung ab Oktober allerdings von den verbesserten Programmkonditionen profitieren. Der Höchstbetrag für einen Förderkredit steigt dann von momentan 50.000 € auf 100.000 €, finanziert zu bundesverbilligtem Zinssatz. Die maximale Kreditlaufzeit wird auf 35 Jahre verlängert. Zudem wird ein Tilgungszuschuss eingeführt, 15 % des Kredits, bis zu 15.000 € müssen so nicht mehr zurückgezahlt werden.

Erst Förderung beantragen dann die Genossenschaftsanteile kaufen
Der Förderantrag ist in jedem Fall vor Kauf der Genossenschaftsanteile für die Wohnung zu stellen und zwar über ein frei wählbares Finanzierungsinstitut (Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung). Der Finanzierer kümmert sich um den Förderantrag und die Abwicklung des Kredits. Wird die Einhaltung des Förderzwecks nachgewiesen, erfolgt die Gutschrift des Tilgungszuschuss in Höhe von 15%, maximal 15.000 €. Die Bundesförderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen gilt nur bei Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland und kann sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft genutzt werden.
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Genossenschaftswohnung als Alterative zur Miet- und zur Eigentumswohnung
Die neue Förderung soll maßgeblich dazu beitragen Wohnraum in Deutschland zu schaffen und zu sichern – und zwar dauerhaft und bezahlbar. In Zeiten steigender Mietpreise und Nebenkosten stellt eine Genossenschaftswohnung neben dem Eigenheim oder der Eigentumswohnung eine Alternative zur Mietwohnung dar. Derzeit versorgen in Deutschland ca. 2.000 Baugenossenschaften ihre Mitglieder mit mehr als zwei Millionen Wohnungen. Das Genossenschaftsmodell ermöglicht es für die Mitglieder preisgünstigen Wohnraum bereit zu stellen, die Genossenschaft ist Eigentümer der Wohnungen, das „Unternehmen“ Genossenschaft liegt im Miteigentum der Mitglieder. Neben günstigem Wohnraum hat  jedes Mitglied dank Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in der Genossenschaft, Eigenbedarfskündigungen oder drohender Wohnungsverkauf wie bei Mietwohnungen werden so ausgeschlossen.
Allerdings bleiben Wohnungsgenossenschaften von den Folgen der Wohnungsknappheit nicht unberührt. Lange Wartezeiten bei Eintritt und Einzug oder die langfristige Einbehaltung eingezahlter Anteile nach Auszug – wie bei jeder Wohnungssuche gilt es für den Eintritt in eine Genossenschaft vorab zu prüfen, welche Genossenschaften es vor Ort gibt und ob das Wohnungsangebot an sich sowie die Konditionen passen.