5. Juli, 2021

Startschuss für BEG-Programmteile für Wohn- und Nichtwohngebäude

KfW startet neue Förderkredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bild: © Jens Schmitz – pixelio.de

Bei Neubauten und Komplettsanierungen galten bis Ende Juni noch die bisherigen KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Doch damit ist jetzt Schluss, denn im Juli hat auch die KfW ihre Förderprogramme auf die BEG umgestellt.

Sanierungen zum Effizienzhaus werden seit 1.7.2021 in den neuen Programmteilen BEG – Wohngebäude und BEG – Nichtwohngebäude gefördert. Für eine umfassende Modernisierung zum Effizienzhaus mit möglichst geringem Energieverbrauch winken bessere Förderkonditionen als für Einzelmaßnahmen. Höhere Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse – je nach Effizienzhausstandard 115 bis 40, zwischen 25 % bis zu 45 % – sowie ein höherer Förder- und Kreditrahmen sollen motivieren, gleich mehr zu machen. Je energieeffizienter das Haus nach der Sanierung, desto höher die mögliche Förderung.

Die Neuerungen im Überblick:

Jeder, der in einen der Effizienzhausstandards investiert, kann einen Förderantrag für einen Zuschuss oder für einen Kredit stellen.

  • Wurde bisher der Zuschuss zur Effizienzhaussanierung nur für private Eigentümer von Wohngebäuden gezahlt, kann ab 1.7.2021 jeder davon profitieren und den Zuschuss für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude beantragen.
  • Auch im Neubau haben Bauherren nun die Wahl zwischen direktem Zuschuss oder Kreditförderung inkl. Tilgungszuschuss.
  • Sowohl die Förderkredite als auch die Zuschüsse zum Bau oder zur Sanierung auf Effizienzhausniveau werden von der KfW-Förderbank vergeben.
  • Für die Effizienzhausberechnung und die Antragsstellung ist ein Energieberater einzubinden. Der kann auch während der Umsetzung begleitend zur Seite stehen. Eine Baubegleitung wird zusätzlich bezuschusst.

Die Kredithöhe

  • Für den Neubau eines Wohnhauses als Effizienzhaus 40 oder 55 sowie bei einer Effizienzhaussanierung können grundsätzlich 120.000 € je Wohneinheit über den Förderkredit finanziert werden.
  • Bei Erreichen der Förderstufen Effizienzhaus 40 Plus, einer Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse steigt der Kreditrahmen auf bis zu 150.000 € je Wohneinheit.
  • Bei Nichtwohngebäuden orientiert sich die Höchst­grenze der förder­fähigen Kosten an der Netto­grund­fläche des Gebäudes und liegt bei maximal 2.000 € pro m² Netto­grund­fläche, insgesamt max. 30 Mio. €.
     

Die Tilgungszuschüsse

  • Bei einer Effizienzhaussanierung wird der Zuschuss je nach Effizienzhausniveau 25 % bis zu 45 % der Investitionskosten, im Wohngebäude bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit.
  • Im Neubau 15 % bis zu 25 %, maximal 37.500 Euro je Wohneinheit.
  • Bei einer Effizienzhaussanierung im Wohngebäude besteht auch bei der Kreditvariante die Möglichkeit, die Förderung durch Vorlegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um den iSFP-Bonus um 5 % zu erhöhen.

 

Die neuen Förderstufen – Effizienzhaus – Erneuerbare Energien-Klasse

  • Wer mehr als 55 % des Wärmebedarfs im Haus durch Erneuerbare Energien deckt, kann vom zusätzlichen Förderbonus der neu eingeführten Förderstufen der Effizienzhaus – Erneuerbare Energien-Klasse profitieren.
  • Kreditrahmen und förderfähige Kosten erhöhen sich um 30.000 € auf 150.000 € je Wohneinheit. Auch Zuschuss oder Tilgungszuschuss erhöhen sich um 5 % auf 30 % bis zu 50 %.

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